31. Juli 2018
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11:15
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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das ist schon eine "Gretchenfrage". Wenigstens sollte man abmahnen und die außerordentliche Kündigung androhen. An sich können Sie auch ihr Zurückbehaltungsrechts ausüben. Neben dem denkbaren Schadensersatz
stehen einem je Verzug 40 € Pauschale + Verzugszinsen zu.
Zu den zu beachtenden Posten wie etwaigen Ausschlussfristen etc. vertiefend unter
https://www.hensche.de/Lohnrueckstand_was_tun_bei_Lohnrueckstand.html
Realistisch betrachtet kommt es für die eigene Entscheidung auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage an. Diese kennt man als Arbeitnehmer im Zweifel stets aber nur parziell.
Auch als Arbeitnehmer kann man natürlich eine Insolvenz initiieren, um so an das Insolvenzgeld zu gelangen. Sicher ist aber hier auch eine außerordentliche Kündigung, Schadensersatzansprüche und ALG Bezug eine denkbare Lösung, um voll fokussiert eine neue sicherere Stelle zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -