Verhalten bei zwei ausstehenden Monatsgehälter

| 31. Juli 2018 09:20 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Mein Arbeitgeber ist nach eigener Aussage zahlungsunfähig, wenn er nicht innerhalb der nächsten Woche ca. 100.000 Euro generiert - hier bestehen nach seinen Aussagen noch vage Möglichkeiten. Er teilte außerdem mit, dass er seine Firma auf Anraten seines Anwaltes möglichst lange fortführen muss, um nicht wegen Insolvenzverschleppung herangezogen zu werden. Er schuldet hohe Beträge an die Rentenkasse und an das Finanzamt, außerdem an nahezu alle Lieferanten.

Unpünktliche Gehaltszahlungen sind die Regel, ich mahne diese auch stets ab. Neben dem ausstehenden Juni-Gehalt ist jetzt schon sicher, dass auch das Juli-Gehalt nicht fristgerecht bezahlt werden wird (es gilt hier BGB, da nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart ist).

Meine Frage ist nun, wie das beste weitere Vorgehen ist. Sollte einfach nur wiederum gemahnt werden? Sollte ich von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, bis die ausstehenden Gehälter bezahlt sind? Ist es sinnvoller, eine Lohnklage einzureichen? Oder ist es vielleicht besser, sich direkt an die Arbeitsagentur zu wenden und dort Insolvenzgeld zu beantragen, obwohl die Insolvenz offiziell nicht angemeldet ist und dies auch solange als möglich hinausgezögert werden wird?
31. Juli 2018 | 11:15

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
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Sehr geehrter Fragensteller,

das ist schon eine "Gretchenfrage". Wenigstens sollte man abmahnen und die außerordentliche Kündigung androhen. An sich können Sie auch ihr Zurückbehaltungsrechts ausüben. Neben dem denkbaren Schadensersatz
stehen einem je Verzug 40 € Pauschale + Verzugszinsen zu.

Zu den zu beachtenden Posten wie etwaigen Ausschlussfristen etc. vertiefend unter

https://www.hensche.de/Lohnrueckstand_was_tun_bei_Lohnrueckstand.html

Realistisch betrachtet kommt es für die eigene Entscheidung auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage an. Diese kennt man als Arbeitnehmer im Zweifel stets aber nur parziell.

Auch als Arbeitnehmer kann man natürlich eine Insolvenz initiieren, um so an das Insolvenzgeld zu gelangen. Sicher ist aber hier auch eine außerordentliche Kündigung, Schadensersatzansprüche und ALG Bezug eine denkbare Lösung, um voll fokussiert eine neue sicherere Stelle zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -


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