22. März 2023
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13:11
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wehle
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vielen Dank für Ihre Frage, diese beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt.
Wenn die Vorstellung des Kassenberichts für das Vorjahr Tagesordnungspunkt der Jahreshauptversammlung ist und der Kassenbericht nicht fristgerecht bereitgestellt wurde, macht die Hauptversammlung keinen Sinn.
Sämtliche damit in Zusammenhang stehende Umstände, Beschlüsse usw. könnten gerichtlich erfolgreich angefochten werden können.
Die Amtszeit im Vereinsvorstand ist unabhängig von einer etwaigen erteilten Entlastung durch die Mitgliederversammlung.
Wie Sie schon festgestellt haben, kann der Verein den Entlasteten nur nicht mehr in Regress nehmen, soweit er entlastet wurde.
Ohne Kassenbericht ist insoweit aber auch eine Entlastung ausgeschlossen bzw. in jedem Falle gerichtlich angreifbar.
Die Amtszeit endet mit Niederlegung des Amtes oder per Abwahl.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Andreas Wehle /Aachen
Rechtsanwalt Andreas Wehle