21. August 2012
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20:33
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Zunächst denke ich Sie sollten sich von Ihrem Ex-Freund nicht erpressen lassen, das dürfte auf längere Sicht wohl kaum eine Perspektive für Ihr weiteres Leben bieten.
Zu Ihrem Rechtsproblem:
Wenn Ihr Ex-Freund die Vaterschaft anerkannt hat, dann ist dies zunächst rechtlich gültig.
Dies ist in der Rechtsprechung eindeutig bestätigt worden: Gemäß § 1592 BGB ist Vater des Kindes, wer die Vaterschaft anerkannt hat.
Auch wenn der Mann weiß, daß er nicht Vater des Kindes ist und die Vaterschaft bewußt wahrheitswidrig anerkennt, ist die Anerkennung nicht unwirksam (Kblz FamRZ 07, 2096).
Mit anderen Worten: Die Vaterschaft ist zunächst rechtlich gültig, wenn Ihr Ex-Freund die Vaterschaft anerkannt hat.
Allerdings gibt es die Möglichkeit, daß Ihr Ex-Freund die Vaterschaft gemäß § 1599 BGB anfechtet. Die Anfechtungsfrist beträgt 2 Jahre.
Dazu muß Ihr Ex-Freund in einem gerichtlichen Verfahren nachweisen, daß er nicht der Vater des Kindes ist. Dies wäre in einem gerichtlichen Verfahren zu klären.
Bis ein gerichtliches Verfahren also das Nichtbestehen der Vaterschaft ergibt, wäre Ihr Ex-Freund weiterhin der Vater des Kindes.
Das Verfahren müßte daher von Ihrem Ex-Freund eingeleitet werden, ansonsten ändert sich zunächst nichts.
Zu dem weiteren Vorgehen bzgl. des Aufenthaltsrechts würde ich Ihnen raten einen Fachanwalt im Ausländerrecht zu kontaktieren, der dann ggf. Akteneinsicht beantragen kann.
Hier wäre zunächst Ihr gegenwärtiger Titel zu überprüfen und die Grundlage auf der die Ausländerbehörde überhaupt einen DNA-Test verlangt.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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