Unterschrift Einkommensteuererklärung

| 28. Mai 2025 18:36 |
Preis: 80,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann (52) hatte Ende Februar letzten Jahres (2024) einen Thalamus-Infarkt. Von ziemlich Anfang an war ich vom Amtsgericht bestellte ehrenamtliche befristete Betreuerin. Ab September 2024 (wurde vom Amtsgericht beschlossen - warum auch immer -) wurde ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt.
Dieser gesetzliche Betreuer kommt seinen Aufgaben nicht nach, hat aber auch Dinge gemacht, die nicht rechtens sind (mir Geld unterschlagen, mich bestohlen, Tür aufgebrochen etc.).
Der Betreuer hat alle Aufgabenkreise, auch die Vermögenssorge. Er weiß nicht, dass ich die Steuer 2023 in Auftrag gegeben hatte. Er hat auch keine Unterlagen von uns. Um die Post von meinem Mann und anderes habe ich mich, da es der Betreuer nicht gemacht hat, weiterhin gekümmert.

Dann habe ich eine Vorsorgevollmacht von meinem Mann zu meinen Gunsten gefunden und diese auch beim Gericht vorgelegt. Aufgrund dieser Vollmacht wird wohl die ganze Sache - jetzt mit einer Verfahrenspflegerin (Rechtsanwältin) für meinen Mann - neu aufgerollt, heißt, die Verfahrenspflegerin fragt meinen Mann nach seinem Willen/Wunsch.
Aufgrund des Infarktes meines Mannes (Bewusstsein noch wie ein Kind) habe ich letztes Jahr keine Steuer machen lassen, hatte auch keinen Steuerberater. Ich habe dieses Jahr einen Steuerberater gefunden, der jetzt die Steuer von meinem Mann und mir für das Jahr 2023 (Jahr vor dem Thalamus-Infarkt) gemacht hat.

Aufgrund der ganzen Vorfälle, die sich der Betreuer (hatte auch Betreuerwechsel beantragt, auch dem Beschluss letztes Jahr widersprochen usw.) geleistet hat, möchte ich natürlich nicht, dass er die Steuer von uns als Eheleute oder bei getrennter Veranlagung für meinen Mann unterschreibt. Die Steuerberaterin würde die Erklärung per Elster wegschicken, benötigt aber kurzfristig Unterschriften, damit sie das für uns machen kann.
Es gibt keine offizielle Erklärung, dass mein Mann geschäftsunfähig wäre; Wählen per Briefwahl durfte er auch (bei den letzten Wahlen) und der Betreuer hat meinen Mann auch schon Sachen unterschreiben lassen.

Meine Frage ist jetzt: Wer unterschreibt die Steuererklärung meines Mannes, da diese ja das Jahr 2023 betrifft, als er noch gesund war?
Ich, mein Mann oder der Betreuer?
Allerdings habe ich keinen Kontakt mehr zum Betreuer, nachdem er mich mehrfach sinnlos bei der Polizei angezeigt hat.

Die Steuerberaterin muss jetzt am Freitag (30.05.2025) die Steuer abgeben (wegen Fristverlängerung). Ich hatte die ganze Zeit gehofft, dass ich wieder Betreuerin werde und dann unterschreiben kann.
Ich will auf Nummer Sicher gehen, dass es nicht wieder Ärger mit dem Betreuer gibt, obwohl ja gerade alles in der Schwebe ist, da das Verfahren neu aufgerollt wird.

Vielen herzlichen Dank!

Judith Vetter
28. Mai 2025 | 22:44

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Nach Ihren Angaben ist aktuell ein Betreuer für Ihren Mann bestellt. Zu dessen Aufgaben gehört es bei dem von Ihnen genannten Umfang der Betreuung, die auch die Vermögenssorge umfasst, dass die Steuererklärungen erstellt und abgegeben werden. Dazu gehören alle Steuererklärungen, die während der Dauer der Betreuung abgegeben werden müssen. Ob die Betreuung bereits während des Besteuerungszeitraums bestand ist unerheblich. Also auch wenn 2023 noch keine Betreuung bestand, gehört es zu den Pflichten des Betreuers für diesen Zeitraum eine Steuererklärung abzugeben. Dazu gehört auch die Unterschrift, mit der gegenüber dem Finanzamt oder in Ihrem Fall gegenüber dem Steuerberater, die Verantwortung für die Steuererklärung übernommen wird.

Sie sind nach Ihren Angaben verheiratet. Allerdings müssen bei einer gemeinsamen Veranlagung immer beide Ehepartner bzw. deren Vertreter die Steuererklärung unterschreiben. Das ist auch nicht im Rahmen der Schlüsselgewalt abgedeckt.

Sie sprechen weiterhin an, dass Sie auch eine Vorsorgevollmacht gefunden haben, bei der Sie bevollmächtigt sind. Grundsätzlich müsste die Vollmacht wirksam sein und auch für die Steuererklärung gelten, damit Sie dadurch befugt sind die Unterschrift für Ihren Mann zu leisten. Soweit aber eine Bestellung eines Betreuers besteht, können Sie sich nicht auf die Vollmacht berufen.

Eine Unterschrift Ihres Ehemannes unter der Steuererklärung sehe ich bei den von Ihnen geschilderten kognitiven Einschränkungen nicht als geeignet oder sinnvoll an, um in Ihrer Konstellation eine Lösung herbei zu führen. Insbesondere auch deshalb nicht, weil das unter Umständen für Sie problematisch werden könnte, wenn Sie ihn wider besseres Wissen zu der Unterschrift aufgefordert haben, das würde ich deshalb als Lösung an Ihrer Stelle nicht in Betracht ziehen.

In Ihrem Fall ist grundsätzlich die Lösung, dass der Betreuer kontaktiert wird (durch die Steuerberaterin) und zur Unterschrift aufgefordert wird. Notfalls unter erneuter Fristverlängerung. Man kann auch das Gerichtsverfahren abwarten oder versuchen das Thema in einem Eilverfahren zu lösen, damit die Steuererklärung abgegeben wird. Da der Betreuer aber zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, sollte man ihn in diesem Fall zur Erfüllung seiner Pflichten aufrufen. Sie können auch eine getrennte Veranlagung durchführen und die Steuererklärung für sich einreichen und den Betreuer dazu auffordern oder auffordern lassen auch für Ihren Mann eine Steuererklärung abzugeben.

Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen keine rechtssichere Lösung anbieten kann, bei der Sie den Betreuer außer acht lassen können.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


Bewertung des Fragestellers 29. Mai 2025 | 15:19

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