Unternehmenserklärung Fensterbauer

11. Oktober 2021 07:58 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
für meine Förderung mit meinem Energieberater für KFW Förderungen, benötige ich von unserem Fensterbauer eine Unternehmenserklärung,
diese verweigert er, mit der Begründung das ich zuerst den Rafstore bezahlen soll,
der Rafstore ist immer noch im Besitz vom Fensterbauer und wurde nicht geliefert.
jetzt meine Frage, darf er das ?
kann ich einen anderen Fensterbauer beauftragen das er die Unternehmen Erklärung ausstellt?(nach Durchsicht)
Für Rücksprachen können sie mich auch unter 0171-4142687 erreichen
mfg

11. Oktober 2021 | 08:28

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

der Fensterbauen kann so nicht reagieren, es sei denn Sie hätten sich vertraglich zur vorherigen Zahlung ausdrücklich verpflichtet.

Setzen Sie dem Fensterbau eine angemessen Frist für die Beibringung der Unterlagen/Erklärungen.

Teilen Sie ihm weiter mit, dass er sich ansonsten schadenersatzpflichtig macht und Sie dann einen anderen Fensterbauer beauftragen werden.

Nach Fristablauf können Sie dann einen anderen Fensterbauer beauftragen und die Mehrkosten geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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