11. Oktober 2021
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08:28
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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der Fensterbauen kann so nicht reagieren, es sei denn Sie hätten sich vertraglich zur vorherigen Zahlung ausdrücklich verpflichtet.
Setzen Sie dem Fensterbau eine angemessen Frist für die Beibringung der Unterlagen/Erklärungen.
Teilen Sie ihm weiter mit, dass er sich ansonsten schadenersatzpflichtig macht und Sie dann einen anderen Fensterbauer beauftragen werden.
Nach Fristablauf können Sie dann einen anderen Fensterbauer beauftragen und die Mehrkosten geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle