Unterhaltszahlungen an unverheiratete Partnerin ohne gemeinsame Haushaltsführung
Guten Tag,
ich bin an der Beantwortung von fünf Fragen interessiert. Es ist nicht nötig, daß Sie die gesetzlichen Bestimmungen in Gänze darlegen.
Situation: Ich führe meinen eigenen Haushalt. Meine Partnerin ist die Mutter unserer gemeinsamen Tochter. Wir sind (und waren) nicht verheiratet. Für den Kindsunterhalt zahle ich laut Düsseldorfer Tabelle. Meine Partnerin verlangt darüber hinaus auch Unterhalt für sich. Grundsätzlich bin ich dazu bereit, jedoch verlangt weder sie die laut Gesetz vorgesehenen hohen Unterhaltszahlungen für unverheiratete Mütter, noch bin ich dazu bereit. Vielmehr soll der Unterhalt an sie ein Beitrag sein. Die Fragen:
1) Ist es denkbar, sich auf einvernehmliche und zeitlich auf drei Jahre, auch rückwirkend, begrenzte Unterhaltszahlungen (monatliche Regelsätze) zu einigen?
2) An welche Form ist die schriftliche Einigung gebunden, damit sie rechtswirksam ist?
3) Wird die schriftliche Einigung unwirksam, sobald das Bundesverfassungsgericht beschieden hat, daß die Unterhaltszahlungen an unverheiratete Kindsmütter in jedem Fall auch nach drei Jahren fortgesetzt werden müssen?
4) Gibt es eine Untergrenze von Unterhaltszahlungen an die unverheiratete Kindsmutter, die auf gar keinen Fall unterschritten werden darf, um sich vor vermeintlicher Sittenwidrigkeit und/oder Unwirksamkeit der schriftlichen Eingung zu schützen?
5) Im Zusammenhang mit Frage 4), führt der vereinbarte - zu niedrige - monantliche Regelsatz dazu, daß das Finanzamt die "Anderen außergewöhnlichen Aufwendungen" (möglicherweise) nicht anerkennt?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.