12. Februar 2020
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21:03
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Der Wechsel zum Wechselmodell wäre für Sie nicht vorteilhaft. Tatsächlich würden Sie in der von Ihnen beschriebenen Konstellation mehr zahlen als im Residenzmodell. Durch das Wechselmodell steigt der Bedarf des Kindes (rechnerisch). Da die Kindesmutter nach Ihrer Schilderung wohl nicht arbeiten kann, verbietet sich auch die Annahme eines fiktiven Gehalts.
Das heißt, letzten Endes hätten Sie wohl mehr zu zahlen. Diese "Ungerechtigkeit" wird von der Rechtsprechung hingenommen, weil das Wechselmodell nicht genutzt werden soll um die Unterhaltspflichten zu minimieren sondern um dem Kindeswohl zu dienen. Die Unterhaltsberechnung tritt hinter diesen Interessen zurück.
Ich weiß, das ist nicht die Antwort die Sie erwartet haben. Das tut mir leid. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt