Unterhalt - Kindesalter zählt ab wann ?

29. September 2004 10:43 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Den Kindes- und Ehegatten-Unterhalt habe ich nach D´dorfer Tabelle und 3/7-Regelung ermittelt.
Wenn ein Kind innerhalb eines Monats in der D´dorfer Tabelle um eine Altersstufe "aufrückt", muß dann der erhöhte Unterhalt bereits für diesen Monat oder ab dem Folgemonat (zu dessen Beginn das Kind das entsprechende Alter hat) gezahlt werden ?
29. September 2004 | 10:59

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail: anwalt@anwalt-wille.de
Sehr geehrter Rechtssuchener,

der Unterhalt muß dann schon ab dem Monat gezahlt werden, in welchem das Kind älter wird (und nicht erst ab dem Folgemonat)

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
---------------------------------------------
Rechtsanwalt Klaus Wille
Breite Straße 147 - 151
50667 Köln
Telefon: 0221/ 272 4745
Telefax: 0221/ 272 4747
http://www.anwalt-wille.de
anwalt@anwalt-wille.de


Rechtsanwalt Klaus Wille

ANTWORT VON

(163)

Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail: anwalt@anwalt-wille.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Kindschaftsrecht, Familienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...