Antwort
vonRechtsanwalt Jens Jeromin
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit Blick auf Zinsen und Überschüsse lassen sich die kapitalbildende Lebensversicherung und die Unfallversicherung leider nicht vergleichen.
Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung ist der Versicherer verpflichtet, Ihr Geld für Sie möglichst gewinnbringend anzulegen. Meist wird eine gewisse Rendite versprochen, wird diese übertroffen, kommt es zur Auszahlung weiterer Schlussüberschüsse.
Bei der Unfallversicherung ist der Versicherer aber nicht verpflichtet, Ihr Geld anzulegen. Er sichert lediglich ein Risiko ab und wird dafür von Ihnen bezahlt.
Anders als bei der kaptalbildenden Lebensversicherung arbeitet der Versicherer nicht mit Ihrem Geld, das er Ihnen bei Vertragsende verzinst und im Idealfall mit Schlussüberschüssen zurückzahlt.
Da Sie den Versicherer bei der Unfallversicherung für die Übernahme eines Risikos bezahlen, handelt es sich bei den gezahlten Beiträgen nach Eingang bei dem Versicherer nicht mehr um "ihr Geld", sondern um das der Vesicherers, mit dem Sie ihn dafür entlohnen, dass er das Risiko des Unfalleintritts übernimmt.
Hier liegt übrigens auch eine Paralelle zur kapitalbildenden Lebensversicherung. Zahlen Sie dort monatlich 100 EUR ein, werden nur ca. 80 EUR als "Ihr Geld" gewinnbringend angelegt. Ca. 20 EUR fliessen nicht in Ihre Altersvorsorge, sondern werden vom Versicherer dafür einbehalten, dass er das Todesfallrisiko übernimmt.
Verzinsungen bzw. Schlussüberschüsse sind also bei reinen Unfallversicherungen nicht vorgesehen.
Zwar gibt es hier Versicherungen neuen Typs, bei denen eine Beitragsrückgewähr versprochen wird. Dies sind allerdings keine reinen Unfalversicherungen, sondern enthalten eine Kopplung mit einem vertraglich vereinbarten Kapitalaufbau und daher im Regelfall auch deutlich höheren Beiträgen.
Sie haben jedoch eine ältere Police, die diese Komponente nicht enthalten dürfte.
Ich bedaure Ihnen keine positivere Mitteilung machen zu können, hoffe aber, Ihnen dennoch eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jeromin
Rechtsanwalt
Hallo
soweit haben sie mir schon geholfen, das reicht mir zwar schon als Auskunft aber was ist damit das der Vertreter seid März davon wußte das mein Sohn gar nicht mehr in der Unfallversicherung sein durfte??
Mir geht es hier nicht um 5€ mehr zu bekommen, sondern nur um ein weiteres Argument dieser Versicherung nicht mehr zu trauen.
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Bezüglich des Vertreters kommt es auf dessen Stellung an. Ist er ein unabhängiger Vermittler, haftet der Versicherer nicht für dessen Beratungsfehler.
Handelt der Vertretung nur für Ihren Versicherer, wird dem Versicherer das Beratungsverschulden des Vertreters wie ein eigenesFehlverhalten zugerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Jeromin
Rechtsanwalt