Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
1.Ja, Sie können grundsätzlich eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
2.Für Ihren Schaden stehen Fahrer, Halter und PKW-Versicherung gleichermaßen als Gesamtschuldner ein. In der Praxis hält man sich bei der Schadenregulierung aber einfach an die gegnerische Versicherung und macht dort seine Schäden geltend.
3.Was Ihren Schaden angeht, so sind Sie so zu stellen, wie wenn der Unfall nicht passiert wäre. Wenn Sie einen zu geringen Betrag erhalten, müssten Sie notfalls Ihren Schaden vor Gericht nachweisen und den Rechtsweg bestreiten.
4.Sofern die gesundheitlichen Schäden auf dem Unfall beruhen, können auch Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden.
5. Ja, dies ist sehr empfehlenswert. Die Kosten die beim Anwalt entstehen sind ebenfalls Teil des Schadens und müssen in der Regel auch von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Ein Anwalt kann dann auch alle Schadenspositionen ( Sachschäden, Nutzungsausfall, Unfallpauschale, Schmerzensgeld usw. ) konkret der Höhe nach gegenüber der Versicherung beziffern. Einem Laien ist dies vielfach nicht möglich.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen und einen ersten Überblick gegeben.
Gute Besserung für Ihre Frau und schon mal einen guten Start ins neue Jahr 2013.
Mit freundlichen Grüßen aus Achim
Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
1.Ja, Sie können grundsätzlich eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
2.Für Ihren Schaden stehen Fahrer, Halter und PKW-Versicherung gleichermaßen als Gesamtschuldner ein. In der Praxis hält man sich bei der Schadenregulierung aber einfach an die gegnerische Versicherung und macht dort seine Schäden geltend.
3.Was Ihren Schaden angeht, so sind Sie so zu stellen, wie wenn der Unfall nicht passiert wäre. Wenn Sie einen zu geringen Betrag erhalten, müssten Sie notfalls Ihren Schaden vor Gericht nachweisen und den Rechtsweg bestreiten.
4.Sofern die gesundheitlichen Schäden auf dem Unfall beruhen, können auch Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden.
5. Ja, dies ist sehr empfehlenswert. Die Kosten die beim Anwalt entstehen sind ebenfalls Teil des Schadens und müssen in der Regel auch von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Ein Anwalt kann dann auch alle Schadenspositionen ( Sachschäden, Nutzungsausfall, Unfallpauschale, Schmerzensgeld usw. ) konkret der Höhe nach gegenüber der Versicherung beziffern. Einem Laien ist dies vielfach nicht möglich.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen und einen ersten Überblick gegeben.
Gute Besserung für Ihre Frau und schon mal einen guten Start ins neue Jahr 2013.
Mit freundlichen Grüßen aus Achim
Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
30. Dezember 2012 | 15:47
Hallo,
vielen Dank für Ihre Anwort.
Ich würde Sie kurz fragen, wie nun die beste Vorgehensweise ist bzw. was ich machen soll.
Wäre es zum Beispiel möglich,
dass ich mir ein neues Auto kaufe, da ich aufgrund meiner Behinderung auf ein Auto angewiesen bin?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
30. Dezember 2012 | 15:58
Sie sollten im nächsten Schritt einen Rechtsanwalt aufsuchen und den Schaden von einem Sachverständigen begutachten lassen.
Erst nach Vorliegen des Gutachtens würde ich dann entscheiden, wie weiter verfahren wird.