Unfall in Schule

16. September 2008 21:04 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Am Elternabend im Lehrerzimmer ist mir beim Abheben des Stuhls (Stapelstuhl) vom Stapel, eine Kartenaufhängungsstange (aus Eisen) und eine Eisentafel umgekippt.

Der Stuhl verhakte sich mit diesen Gegenständen und prallte auf eine andere Mutter Ihren Kopf.

Die Kartenaufhängestange konnte ich gerade noch fangen, aber in der anderen Hand hatte ich den Stuhl und mehr konnte ich deshalb nicht auffangen.

Welche Versicherung ist zuständig?

Wer haftet?

Die Geschädigte möchte Arztrechnungen und Krankengymnastikkosten, etc. geltend machen.

Ich wäre dankbar für eine Antwort.

16. September 2008 | 21:15

Antwort

von


(206)
Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Tel: 0231/ 96 78 77 77
Web: https://ra-jeromin.de/
E-Mail: jeromin@ra-jeromin.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Behandlungskosten und Schmerzensgeld sind in der allgemeinen (privaten) Haftpflichtversicherung versichert. Dieser sollten Sie den Schadensfall daher melden.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jeromin
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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