Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Sie können den Fahrzeug Eigentümer anzeigen, wegen einer Ordnungswidrigkeit. Erfahrungsgemäß wird das Verfahren allerdings mindestens mehrere Monate in Anspruch nehmen, und auch nicht dazu führen, dass die Behörde das Fahrzeug auf ihre Kosten entfernt. Insofern würde ich Ihnen raten, dass Sie das Fahrzeug beispielsweise auf öffentlichen Grund schleppen lassen. Insofern wäre dann wieder die Behörde zuständig und Ihr Parkplatz wäre frei.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Dr. Hoffmeyer,
vielen Dank für Ihre Antwort, die mir weiterhilft.
Zum vollen Verständnis noch die Nachfrage: Ist Ihr empfohlenes Vorgehen auch legal, denn das Kfz dürfte weil abgemeldet ja gar nicht auf öffentlichem Grund stehen?
Beste Grüße.
Sehr geehrter Fragesteller,
die Verantwortlichkeit liegt weiterhin beim Fahrzeugeigentümer.
Eine Verschrottung oder Einlagerung (Kosten) ist jedenfalls nicht angezeigt, da es sonst als Sachbeschädigung gewertet werden könnte.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder rechtliche Hilfe brauchen sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte und unsere Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt