6. Mai 2025
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20:07
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Mit dem Umzugsunternehmen besteht ein verbindlicher Vertrag über die Durchführung des Umzugs an einem bestimmten Tag. Bei einem solchen Vertrag handelt es sich rechtlich um ein sogenanntes „Fixgeschäft", da der Termin für Sie wesentlich ist und beide Parteien dies bei Vertragsschluss wussten. Das Unternehmen ist daher verpflichtet, die Leistung zum vereinbarten Termin zu erbringen. In dieser Hinsicht sollten Sie allerdings den Vertrag und die AGB des Umzugsunternehmens noch einmal überprüfen. Ich gehe hiervon allerdings im Folgenden aus.
Wenn das Umzugsunternehmen den vereinbarten Termin nicht einhält, gerät es in Verzug. Sie haben dann im Wesentlichen folgende Rechte:
Sie können vom Vertrag zurücktreten, da die rechtzeitige Leistung für Sie wesentlich ist und die Gegenseite den vereinbarten Termin nicht einhalten will.
Sie können weiterhin Ersatz aller Schäden verlangen, die Ihnen durch die Terminverschiebung entstehen, insbesondere Mehrkosten für ein anderes Umzugsunternehmen. Sie müssen jedoch Ihre Schadensminderungspflicht beachten, also z.B. zeitnah Alternativen prüfen und möglichst günstige Angebote einholen.
Setzen Sie dem Umzugsunternehmen eine kurze Frist (3-5 Werktage), um verbindlich zu bestätigen, dass der Umzug wie vereinbart durchgeführt wird.
Kündigen Sie an, dass Sie bei Ablehnung oder Nichtreaktion vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz geltend machen werden.
Nach Fristablauf können Sie dann ein anderes Unternehmen beauftragen und die Mehrkosten beim Unternehmen geltend machen.
Da natürlich das Ganze auch Aufwand und Ärger bedeuten kann, sollte ggf. doch noch ein Kompromiss gesucht werden, wie z.B. der Umzug am Samstag. Dass das Unternehmen, dass ja immerhin so ehrlich ist, einen anderen Großauftrag einzuräumen, einen Wochendzuschlag verlangt, wenn Sie diesem Kompromiss zustimmen, finde ich tatsächlich befremdlich. Das sollte im Normalfall "wegzudiskutieren" sein. Vielleicht ist man ja auch zu Zugeständnissen bereit, wenn dem Unternehmen klar wird, daß andernfalls Schadensersatzforderungen drohen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und am Ende einen hoffentlich reibungslosen Umzug!
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers