Sehr geehrte Fragestellerin,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworte:
Ich gehe davon aus, daß Ihre Kundin (wirksam) von ihrem fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Grundsätzlich muß sie Ihnen deshalb das Kleid zurückgeben, während Sie der Kundin den vollen Kaufpreis – und möglicherweise die Hin- und Rücksendekosten – erstatten müssen.
Allerdings dürfte Ihnen die Kundin Wertersatz zu leisten haben, wenn und weil sie das Kleid beschädigt hat, und dadurch eine Wertminderung eingetreten ist.
Mit diesem Anspruch auf Wertersatz – den ich als gegeben unterstelle – können Sie aufrechnen, so daß m. E. im Ergebnis nicht der volle Kaufpreis erstattet werden muß. In welchem Umfang das Kleid durch das Tackern an Wert verloren hat, wird im Zweifel allerdings nur ein Sachverständiger beurteilen können.
Ich hoffe, daß ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Für eine kostenlose Nachfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Trettin
Rechtsanwalt
fea@trettin-rechtsanwaelte.de
www.trettin-rechtsanwaelte.de
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworte:
Ich gehe davon aus, daß Ihre Kundin (wirksam) von ihrem fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Grundsätzlich muß sie Ihnen deshalb das Kleid zurückgeben, während Sie der Kundin den vollen Kaufpreis – und möglicherweise die Hin- und Rücksendekosten – erstatten müssen.
Allerdings dürfte Ihnen die Kundin Wertersatz zu leisten haben, wenn und weil sie das Kleid beschädigt hat, und dadurch eine Wertminderung eingetreten ist.
Mit diesem Anspruch auf Wertersatz – den ich als gegeben unterstelle – können Sie aufrechnen, so daß m. E. im Ergebnis nicht der volle Kaufpreis erstattet werden muß. In welchem Umfang das Kleid durch das Tackern an Wert verloren hat, wird im Zweifel allerdings nur ein Sachverständiger beurteilen können.
Ich hoffe, daß ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Für eine kostenlose Nachfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Trettin
Rechtsanwalt
fea@trettin-rechtsanwaelte.de
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