Umsatzsteuer nicht monatlich durch Steuerberater korrekt abgegeben

27. November 2019 22:18 |
Preis: 63,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


09:44
Mein Steuerberater hat seit März die monatliche Umsatzsteuer und Umsätze nur geschätzt, obwohl pünktlich und vollständig alle Unterlagen vorlagen. Jetzt hat er diese komplett korrigiert !
Darüber wurde ich nie informiert und gefragt !
Jetzt erhalte ich eine Aufforderung zur Nachzahlung in Höhe von 23000 Euro.
Ich zweifel nicht die Rechtmäßigkeit der Zahlung an, allerdings durch fehlende(oder gar keine Arbeit) habe ich als 1-Mann Unternehmen meine Finanzen,Lager anders geplant !
Inwiefern kann der Steuerberater haftbar gemacht werden ?

27. November 2019 | 22:51

Antwort

von


(553)
Königstraße 35
70173 Stuttgart
Tel: 0711/7586610
Web: https://www.dr-traub.legal
E-Mail: info@dr-traub.legal
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Maßgeblich für eine potentielle Inhaftungnahme Ihres Steuerberaters ist die Frage, ob durch das Fehlverhalten in Form einer Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen durch den Steuerberater Ihrerseits ein Schaden entstanden ist.

Ein solcher Schaden kann in Zinsen, Säumniszuschlägen, Darlehensaufnahme zur Überbrückung von Liquiditätslücken etc. bestehen. Allerdings muss dieser konkret benennbar sein.

Denn wenn der Steuerberater ein Mandat hat, ist er verpflichtet, alle Ihnen obliegenden steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.

Sofern die benannten € 23.000 reine Umsatzsteuerlast ist, ohne Zinsen und Säumniszuschläge, haben Sie keinen Schaden. Denn diesen Betrag hätten Sie ohnehin (ggf. etwas früher und gesplittet) bezahlen müssen.

Dass Sie von einer anderer "Erwartung" ausgingen, gewährt per Gesetz keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Traub
-Rechtsanwalt-


Rückfrage vom Fragesteller 28. November 2019 | 09:18

Guten Morgen,
für mich wäre bisher ein konkreter zusätzlicher Schaden: Säumniszuschläge, ggf. Kreditkosten.
Wenn ich durch dieses Fehlverhalten zur Erlangung von Liquidität Ware günstiger abverkaufen muss oder das evtl. komplett gefährdet ist(UG),kann er hierzu auch haftbar gemacht werden ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. November 2019 | 09:44

Sehr geehrter Fragensteller,

ja, genau das wäre ein konkret bemessbarer Schaden, der vermieden worden wäre, wenn der Steuerberater seine Pflichten aus dem Mandatsverhältnis ordnungsgemäß erfüllt hätte.

Dieser Gesamtbetrag kann dem Steuerberater in Rechnung gestellt werden und schriftlich ggü. diesem eingefordert werden.

Sollte er eine Zahlung verweigern, wäre der Rechtsweg zu beschreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Traub
-Rechtsanwalt-

ANTWORT VON

(553)

Königstraße 35
70173 Stuttgart
Tel: 0711/7586610
Web: https://www.dr-traub.legal
E-Mail: info@dr-traub.legal
RECHTSGEBIETE
Wirtschaftsrecht, Fachanwalt Insolvenzrecht, Fachanwalt Steuerrecht, Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Immobilienrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...