17. Dezember 2017
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21:03
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da es offenbar eine klare Umgangsvereinbarung gibt, ist Ihre Frau auch daran gebunden.
Wenn Umgang für den 29.12. vorgesehen ist, bleibt es auch dabei - auch wenn die Kinder zuvor oder danach ferienhalber bei Ihnen sind.
Notfalls muss noch ein gerichtlicher Eilantrag zuvor gestellt werden, um dies zu realisieren. Oder man stellt danach einen Zwangsgeldantrag.
Auch ist es ungeheuerlich, dass die Kindesmutter den Umgang verweigert, weil kein Unterhalt gezahlt wurde.
Hier sollte man wirklich erwägen, das Sorgerecht zu beantragen, da die Mutter ganz offensichtlich jegliche Bindungstoleranz vermissen lässt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Steffan Schwerin