Umgangsvereitelung

17. Dezember 2017 20:39 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Hallo.. am 29.12.habe ich regulär mein kinderwochenende. Meine ex frau sagt jedoch ich würde sie erst am 31.12. Bekommen weil ich sie ja dann in der ferienwoche habe...
Bei uns ist das 14 tägige umgangsrecht gerichtlich geregelt.
Dieses wochenende hat sie mir die kinder gänzlicj vorenthalten weil ich nicht 100 % unterhalt aufgrund meiner arbeitslosigkeit zahlen konnte.
Wie verhalte ich mich hier?
17. Dezember 2017 | 21:03

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Da es offenbar eine klare Umgangsvereinbarung gibt, ist Ihre Frau auch daran gebunden.

Wenn Umgang für den 29.12. vorgesehen ist, bleibt es auch dabei - auch wenn die Kinder zuvor oder danach ferienhalber bei Ihnen sind.

Notfalls muss noch ein gerichtlicher Eilantrag zuvor gestellt werden, um dies zu realisieren. Oder man stellt danach einen Zwangsgeldantrag.

Auch ist es ungeheuerlich, dass die Kindesmutter den Umgang verweigert, weil kein Unterhalt gezahlt wurde.

Hier sollte man wirklich erwägen, das Sorgerecht zu beantragen, da die Mutter ganz offensichtlich jegliche Bindungstoleranz vermissen lässt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

ANTWORT VON

(1245)

Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...