Umgangsregelung vom Notarvertrag abändern

| 8. Juli 2020 16:45 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Guten Tag, meine ex Frau und ich haben im Jahr 2014 einen Notarvertrag geschlossen, das ich meine Kinder jeden Freitag Nachmittag sehe und jedes zweite Wochenende von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend.
Meine Kinder besuchen aber ein Internat, wo eine Woche bis Donnerstag geht und die andere Woche bis Samstag.
Das bringen und holen verweigert mir die KM , so dass sie mehr Zeit mit den Mädels hat und will auch sonst alles alleine bestimmen und ich soll es so hinnehmen und eine Titulierung habe ich auch, jetzt will Sie mich zwangsvollstrecken lassen.
Meine Frage, kann ich das auf Gericht abändern lassen ohne das meine Kinder damit rein gezogen werden?
Sehr geehrter Fragesteller,

Sie können eine gerichtliche Abänderung der Umgangsvereinbarung erreichen. Allerdings werden Sie nicht vermeiden können, dass in dem Abänderungsverfahren Ihre Kinder vor Gericht angehört werden.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller 9. Juli 2020 | 17:28

Ich habe aber ein Schreiben vom Jugendamt, wo ich mit der KM im Jahr 2019 war , da ich auch meine Kinder fahren wollte und mehr Zeit mit ihnen wollte und sie mir auch auf dem Jugendamt zugesicherte, das wir uns absprechen wer wann fährt und die Besuchstage nutzt.
Reicht das auch, wenn ich dies dem Gericht vorlege?
Denn jetzt will die KM natürlich nichts mehr davon wissen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Juli 2020 | 17:46

Sehr geehrter Fragesteller,

entscheidender ist, dass die Kinder jetzt ein Internat besuchen und die notariell vereinbarte Umgangsregelung dadurch nicht mehr praktiziert werden kann. Auch die Zusage der Kindesmutter aus 2019 spielt allerdings eine Rolle.

Ich empfehle Ihnen, sich anwaltlich vor dem Familiengericht vertreten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 9. Juli 2020 | 17:30

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