Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gibt es beiderseits ein Umgangsrecht und eine Umgangspflicht. Allerdings ist bei älteren Kindern auch der persönliche Wunsch zu respektieren. Die Vereinbarung zwischen Vater und Tochter genügt meiner Meinung nach der beiderseitigen Verpflichtung zum Umgang. Ich denke deshalb nicht, dass die Kindesmutter einen Wochenend-Umgang durchsetzen könnte. Dies ist aber stets eine Wertungsfrage, die der zuständige Richter zu entscheiden hat.
Das Kind lebt bei der Mutter, damit muss diese sich um die Wochenenden, die die Tochter nicht beim Vater verbringt, kümmern. Er muss keine "Ersatzbetreuung" sicherstellen. Das Umgangswochenende ist nicht dazu da, der Mutter ein freies Wochenende zu verschaffen.
Auch einen finanziellen Ausgleich sehe ich hier nicht. Zwar sind die Sätze der Düsseldorfer Tabelle so kalkuliert, dass die Väter für normale Wochenend-Kontakte keinen Abzug vornehmen dürfen. Eine "Ersatzpflicht" für ausgefallene Wochenenden gibt es jedoch nicht. Auch wenn Kinder keinen Kontakt zum Vater haben, erhöht dies nicht den Unterhalt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Liebe Frau Holzapfel, jetzt allerdings doch noch nachträglich eine Frage … wie sieht es denn hier die Lösung für die Ferien aus?
Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus, dass sie meine nachträgliche Frage noch beantworten (hoffentlich ;-)
Sehr geehrte Fragestellerin,
eine pauschale Lösung kann ich Ihnen hier nicht anbieten. Vielleicht sollten Vater und Tochter den Umgang erst einmal wie abgesprochen praktizieren und dann abklären, was sich die Tochter vorstellen kann. Wenn sie mit den Geschwistern und dem Vater die Ferien verbringen möchte, sollte das möglich sein. Vielleicht möchte sie sich auch nur für einen Teil der verabredeten Zeit einklinken.
Auf lange Sicht wäre es sicher wünschenswert, dass sie irgendwie wieder am Familienleben bei Ihnen teilnimmt. Allerdings bringt es möglicherweise wenig, das kurzfristig erzwingen zu wollen.
Sollte es weitere Probleme geben, kann der Vater auch das zuständige Jugendamt einschalten, damit von dort mit Tochter und Mutter Gespräche geführt werden. Häufig führt dies zu einer Vereinbarung, mit der alle Beteiligten leben können.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel