9. Januar 2021
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01:50
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
Schevenstr. 1 a
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail: fricke-peter@web.de
mit dem Verkauf eines Produktes erschöpfen sich die Rechte des Verkäufers, zumindest in der Europäischen Union, was man die [u]regionale Erschöpfung[/u] nennt. Ungeschützte Produkte sind dabei also nicht vom Weiterverkauf geschützt, auch wenn sie noch umgebaut oder verändert werden.
Das gilt dann aber nicht, wenn die Produkte [u]urheberrechtlich [/u]geschützt sind, womit insbesondere [b]Marken [/b]oder [b]Gebrauchs[/b]- und [b]Geschmacksmuster [/b]zu zählen sind. Diese dürften Sie zwar verkaufen, aber nicht technisch verändern, worauf es Ihnen ja ankommt.
Sobald ein Produkt über eine Marke – und das sollte in einer DPMA Recherche auf der dortigen Internetplattform sorgfältig geprüft werden- also markenrechtlich oder sonst wie geschützt ist, wäre Ihr Vorhaben nicht nur rechtswidrig, sondern auch mit enormen Risiken wirtschaftlicher Folgeschäden verbunden, Unterlassungsanspruch, Gewinnabschöpfung, Schadenersatz etc.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA