19. August 2013
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14:25
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
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E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Sofern sich aus dem Übertragungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Mutter nicht entsprechende vertragliche Verpflichtungen zur Einholung der Zustimmung ergeben, was ich nicht prüfen kann, können Sie Ihren Anteil auch ohne die Zustimmung Ihrer Mutter an Ihren Exmann übertragen.
Dieser übernimmt natürlich die bestehenden und eingetragenen Belastungen ebenso, wie ein fremder Käufer. An den eingetragenen Rechten Ihrer Mutter ändert sich insoweit also nichts.
Sie kann allerdings wahrscheinlich aufgrund der eingetragenen Rückauflassung(svormerkung) die Übertragung auf Ihren Exmann verhindern, wenn sie diese Möglichkeit nutzt.
Von daher wäre es sinnvoll, Ihre Mutter in Ihre Absichten einzubeziehen, um nicht unliebsame Überraschungen zu erleben.
Mit freundlichen Grüßen