Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Lassen Sie sich das Punkteregister zusenden. Punkte werden normalerweise nach Rechtskraft vergeben, erstaunlich, dass dies fast 1 Jahr nach Rechtskraft erfolgt. Zudem beantragen Sie über einen Anwalt Akteneinsichtnahme, sodass Sie sehen können, ob vielleicht die Weiterleitung der Akte so lange gedauert hat oder aus welchem Grund die Punkte so spät vergeben wurden. Erst dann kann geprüft werden, ob das ggf. zu Unrecht erfolgt ist.
Fragen Sie dann hier in der Nachfrage nochmal nach.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Lassen Sie sich das Punkteregister zusenden. Punkte werden normalerweise nach Rechtskraft vergeben, erstaunlich, dass dies fast 1 Jahr nach Rechtskraft erfolgt. Zudem beantragen Sie über einen Anwalt Akteneinsichtnahme, sodass Sie sehen können, ob vielleicht die Weiterleitung der Akte so lange gedauert hat oder aus welchem Grund die Punkte so spät vergeben wurden. Erst dann kann geprüft werden, ob das ggf. zu Unrecht erfolgt ist.
Fragen Sie dann hier in der Nachfrage nochmal nach.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
16. April 2019 | 06:28
Vielen Dank für die Antwort. Ja habe das Punkteregister mitbekommen:
Straßenverkehrsgefährdung 2 & Nötigung 2 Punkte, Tattag 26.03.2016 und erhalten mit dem Schreiben
am vom LRA am 10.04.2019.
Die Akten hat das LRA schon gehabt, wurden für die mpu vor einem Jahr kurz an den TÜV gesandt und dann wieder zurück.
Dachte jetzt sei alles abgeschlossen.
Wenn ich Widerspruch einlege, wie begründe ich das? Mit Verjährung wie es der Richter am Gericht gesagt hat?
MfG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
16. April 2019 | 15:11
Sie müssen sich ausdrücklich auf die Verjährung beziehen und dies ausreichend begründen! Bedenken Sie, dass Punkte wie gesagt immer erst eingetragen werden, wenn das Urteil rechtskräftig ist.