Trennung Eheähnliche Lebensgemeinschaft - gemeinsames Darlehen Haus

26. August 2015 12:34 |
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Kredite


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Mein Partner und ich haben vor 3 Monaten ein Haus gekauft. Alles ist besiegelt. Kurz die Fakten:

1. Wir sind beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen
2. Wir sind beide im Kreditvertrag eingetragen
3. aufgrund eines noch nicht existierenden gemeinsamen Kontos hat mein Partner die Modernisierungssumme, die Teil des Kredites war, auf sein privates Girokonto überwiesen bekommen und ich habe keinen Zugriff
4. Kredithöhe insgesamt: 88.000 EUR (65.000 EUR Kaufpreis Haus + 23.000 EUR Modernisierungssumme)

Bei der Bank habe ich mich informiert. Als mögliche Alternativen wurde mir genannt:
a) wir renovieren das Haus damit die Chancen auf einen Verkauf steigen und verkaufen dann das Haus (wissend, dass wir eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von ca. 15.000 EUR zahlen müssen)
b) mein Partner zahlt das Haus alleine weiter, wenn jedoch eine Rate nicht gezahlt wird oder mehrere nicht, dann werde ich herangezogen (egal ob wir getrennt leben oder nicht)
c) er eine neue Partnerin hat und diese dann im Kreditvertrag gegen meine Person "getauscht" wird, diese Alternative kann ich mit Sicherheit ausschließen

Meine Frage: Im Falle einer Trennung, kann ich diese offiziell an die Bank mitteilen oder habe ich dann irgendwelche Rechte, wenn mein Expartner angenommen das Haus behalten will, seine Raten aber einfach nicht mehr weiterzahlt und ich dann komplett in die Verantwortung gezogen werde?
Zweite Frage: Was ist ,wenn mein Partner einem Verkauf des Hauses widerspricht? Gibt es dort Rechte meinerseits?

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
26. August 2015 | 13:40

Antwort

von


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Hussenstraße 19
78462 Konstanz
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Ohne Kauf- und Kreditvertrag im Detail geprüft zu haben, kann ich nur unterstellen, dass Sie insofern zu gleichen Teilen wie Ihr Partner berechtigt und verpflichtet sind.

Natürlich können Sie der Bank eine etwaige Trennung „offiziell" mitteilen, doch ist dieser Umstand bezüglich Ihrer Verpflichtung aus dem Kreditvertrag nicht relevant, sofern dort keine Regelung getroffen worden ist, der für diesen Fall Ihren Partner (oder Sie) allein in die Verantwortung nimmt. Denn als Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB kann die Bank die Kreditraten oder die Darlehensrückzahlung von Ihnen fordern – Ihnen steht aber ein Ausgleichsanspruch gemäß § 426 Abs. 2 BGB zu. Wenn keine Raten mehr bezahlt werden, dürfte die Bank als letzte Möglichkeit ggf. auch die Zwangsversteigerung betreiben, sofern ein sog. freihändiger Verkauf scheitert. Sollte Ihr Partner durch sein Verhalten einen Schaden auslösen, also wenn das Haus dann unter Marktwert versteigert wird, steht Ihnen ggf. ein Schadenersatzanspruch gegen ihn zu.

Um Sie abzusichern, müssten entsprechende Regelungen der Vertragsanpassung mit der Bank vereinbart werden, wobei zu befürchten ist, dass sich diese nicht darauf einlässt, einen Schuldner zu „verlieren".

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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