Todesfall Vater

18. September 2024 16:29 |
Preis: 30,00 € |

Erbrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Vater ist am 16.09 verstorben.
Seine gute Freundin hat ihn Tot in der Wohnung aufgefunden. Vater ist 300 km entfernt von mir..
Wir hatten leider keine gute Beziehung. Trotzdem hat er mir 2018 ein Testament als Alleinerben verfasst.Laut diesem will mein Vater das die gute Freundin die Beerdigung organisiert.
Kann natürlich auch sein das hier ein neues verfasst worden ist.


Sie will nach Gespräch auch alle anderen Dinge erledigen wie zb Wohnungsauflösung etc....
Darf sie einfach so oft wie sie will in die Wohnung ? Kann ja auch sein das hier Wertgegenstände in der Wohnung sind.

Da ich weiß das eine Testamentseröffnung sehr lange dauert wollte ich nun fragen wie ich mich hier verhalten soll.. Laut dieser Freundin ist sie heute mit einem Testament zum Anwalt gegangen...was darin steht keine Ahnung..

was kann ich jetzt hier Unternehmen.

Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren,

Da Sie offensichtlich keinerlei Kenntnisse über den Inhalt des benannten Testaments haben, empfehle ich Ihnen zunächst beim jeweiligen Nachlassgericht eine Abschrift dessen einzufordern, beziehungsweise eine Auskunft darüber einzufordern, was darin überhaupt geregelt ist. Sollte die von Ihnen benannte Freundin als Alleinerbin eingetragen sein, kommt auf Sie ohnehin nichts mehr zu, und Sie müssten sich in dieser Hinsicht um nichts mehr kümmern.

Sollten Sie dennoch Erbe geworden sein, steht Ihnen die Regelung sämtlicher Nachlass Verbindlichkeiten zu, d.h. auch die Tilgung sämtlicher Schulden, die der verstorbene zu lebt Zeiten gemacht hat und so weiter. Dies kann durch Ausschlagung der Erbschaft verhindert werden.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort ausreichend weitergeholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Herzlichst
RA Hetényi
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