16. Januar 2019
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00:40
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
- Kann die Mutter-GmbH (A) die Tochter-GmbH (B) an eine neu gegründete Holding-GmbH / UG (P 100% Gesellschafter) (C) möglichst kostenneutral verkaufen?
Grundsätzlich können hier die Anteile der B an die C für einen sehr geringen Preis verkaufen. Dieser Preis orientiert sich im freien Verkauf an bestimmten Bewertungskriterien, diese müssen aber nicht zwangsläufig eingehalten werden, so dass auch verkauf zu EUR 1,00 denkbar wäre.
Bei einen nicht marktüblichen Preis steht immer gleich der Vorwurf der gemischten Schenkung im Raum. Hier sind Sie aber immer der alleine Gesellschafter, sie können sich völlig unproblematisch selber beschenken.
- Kann die Mutter GmbH die Tochter-GmbH an die Holding (C) für weniger als den im August 2017 gezahlten Kaufpreis an den Urspungseigentümer verkaufen?
Dies ist möglich, siehe oben.
- Die Kunden der heutigen Mutter-GmbH (A) würden einer Vertragsänderung zustimmen und künftig von der Holding-Tochter (C) betreut werden, besteht die Gefahr eines Steuerproblems?
Das kommt sicherlich auf die jeweilige Gestaltung an. Werden die Verträge von A auf C übertragen, so wäre dies im Wege eines Verkaufs bzw. Vertragsänderung denkbar. Steuerliche Herausforderungen ergeben sich hieraus nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen