Terassenplatten bestellt/ Mängel

14. April 2025 00:22 |
Preis: 55,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Guten Tag,

Vor zwei Wochen habe ich bei Hornbach Terrassenplatten in Betonoptik bestellt. Ich habe mir diese vor Ort angeguckt. Aufgrund der Menge und der Schwere habe ich diese liefern lassen. Zehn Tage später kam die Ware dann an. Teilweise waren die Terrassenplatten stark zerkratzt und auch teilweise gesprungen. Nach Rücksprache mit Frau Hornbach haben diese dann die Terrassenplatten wieder abgeholt und gegen die gleiche Ware im Austausch geliefert.
Vor zwei Tagen kam die Ware dann wieder an. Diesmal war sie mit Folie eingeschweißt. Die obersten drei Platten waren alle in Ordnung.
Da drunter waren aber die Terrassenplatten alle mit einem sehr stark unterschiedlichen Farbbild geliefert worden. Dabei war auch wieder mit kleinen Kratzern. optisch haben diese sehr starke große Kalkflecken.
Der Terrassenstein an sich ist sehr stark dunkelgrau.
Diesmal weigert sich Hornbach, die Rücknahme durchzuführen.
Die meinen, es wäre normal, dass die Terrassenplatten alle unterschiedliche Farben hätten. Aufgrund von äußeren Einflüssen.
Ich kaufe mir ja nicht 32 Terrassenplatten, und alle sehen unterschiedlich aus.
Leider kann ich hier kein Bild hochladen.

Hornbach selbst sagt dazu:

Betonprodukte werden industriell aus einer Mischung von Zement, Gesteinskörnung und Wasser gefertigt. Dadurch ist dieses Produkt im Vergleich sehr formstabil, frostsicher und kostengünstig individualisiert zu fertigen. Ausblühungen und Farbgebung bei Betonprodukten Diese Ausblühungen sind Kalkausscheidungen, die insbesondere im jungen Alter der Produkte auftreten können. Hierbei handelt es sich um eine chemische Reaktion, die aufgrund des Anmachprozesses zwischen Wasser, Luft und Zement entsteht und als Calciumkarbonat zu Tage treten kann. Der Gebrauchswert der Betonprodukte wird nicht beeinflusst, da zum einen die normale Bewitterung und zum anderen die normale Beanspruchung der Erzeugnisse die Ausblühungen verschwinden lässt. Bei Betonprodukten kann es aufgrund natürlicher Schwankungen der Zuschlagstoffe, wie Edelsplitten, Sand, Zement und Wasser zu leichten Farbabweichungen kommen. Diese Farbunterschiede zwischen den Produktionen oder unterschiedlichen Formaten eines Produktes sind daher nicht zu verhindern.

Daher muss ich Ihre Reklamation ablehnen

Mache jetzt noch mal ein paar Fotos von den Steinen, da diese leichte Beschädigungen aufweisen. Mal gucken ob dies klappt.

Muss ich Terrassenplatten akzeptieren, welche nicht so aussehen wie im Internet dargestellt auf der Seite von Hornbach? Es sind wie gesagt starke verunreinigen oder Flecken auf den Steinen. Ich weiß nicht, ob ich diese abbekommen?

14. April 2025 | 00:44

Antwort

von


(174)
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail: fea@legal-aide.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrem Fall handelt es sich um einen Kaufvertrag über Terrassenplatten, bei dem die gelieferte Ware nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Nach § 434 BGB liegt ein Sachmangel vor, wenn die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Die von Ihnen beschriebenen starken Farbabweichungen und Kratzer könnten als Sachmangel angesehen werden, insbesondere wenn die Platten nicht der Darstellung im Internet entsprechen und die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt ist.

Nach § 437 BGB haben Sie als Käufer bei einem Sachmangel verschiedene Rechte, darunter das Recht auf Nacherfüllung. Das bedeutet, Sie können vom Verkäufer verlangen, dass die mangelhafte Ware durch mangelfreie ersetzt wird. Da Hornbach bereits einen Austausch vorgenommen hat, aber erneut mangelhafte Ware geliefert wurde, könnten Sie argumentieren, dass die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

Sollte Hornbach sich weiterhin weigern, die Platten zurückzunehmen oder auszutauschen, könnten Sie unter Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ein Rücktritt wäre möglich, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder Hornbach diese endgültig verweigert. Eine Minderung des Kaufpreises wäre eine Alternative, wenn Sie die Platten behalten möchten, aber aufgrund der Mängel einen Preisnachlass fordern.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche schriftlich geltend machen und Hornbach eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Dokumentieren Sie die Mängel mit Fotos und bewahren Sie alle Korrespondenz auf, um Ihre Ansprüche zu untermauern.

Beachten Sie, dass die Beurteilung, ob die Farbabweichungen und Kratzer einen Sachmangel darstellen, im Streitfall von einem Gericht entschieden werden müsste.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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