6. Juni 2008
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12:17
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworte.
Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug besteht gem. Nr. 9. 4. der Tele2/DSL-AGB nur, wenn Tele2 am neuen Wohnort keine DSL-Leistung zu erbringen vermag. Dann wäre eine Sonderkündigung möglich zum Ende des Monats, in dem der Umzug stattfinden soll.
Wie ich Ihren Angaben entnehme, besteht am neuen Wohnort jedoch die Möglichkeit eines Tele2-DSL-Anschlusses.
Insofern ist Nr. 9.4 der AGB nicht erfüllt und ein Sonderkündigungsrecht entfällt.
Eine Kündigung ist nur in der ordentlichen Frist der Nr. 9.1 der AGB möglich. Dies bedeutet, der Vertrag wäre mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des Kalendermonats kündbar.
Andere Optionen sind nicht ersichtlich, da Ihre Verlobte mit der Unterschrift die Bedingungen des Anbieters Tele2 anerkannt hat.
Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst beantwortet zu haben.
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht