Tankmiete - Entschädigung

13. September 2006 15:29 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Es wurde meinerseits ein Mietvertrag für eine Öltank mit einer festen Laufzeit von zunächst 10 Jahren abgeschlossen.
Mittlerweile konnte mit dem Vermieter eine gütliche, vorzeitige Vertragsauflösung vereinbart werden.

Es gibt jedoch noch einen Problempunkt: § 5 dieses Vertrages sieht vor, dass bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages für jedes nicht erfüllte Vertragsjahr einen Entschädigung von 200,00 € zu zahlen ist.

Ist eine solche Entschädigungsregelung überhaupt zulässig?
Wenn nein, woraus ergibt sich die Unzulässigkeit?
13. September 2006 | 15:34

Antwort

von


(160)
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail: mail@ra-boukai.de
Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).

Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Wenn sie eine Auflösung bzw. Aufhebung des Mietvertrages vereinbart haben, so ist dieser nicht mehr existent und daher die Vertragsstrafe obsolet.
Haben Sie hingegen lediglich gekündigt, so könnte beim Vorliegen von AGB die Klausel über die Vertragsstrafe gem. § 309 Nr. 6 BGB unwirksam sein.

Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -


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