Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Verärgerung ist sehr gut nachvollziehbar und Sie müssen sich die Verhaltensweise von Telecom und T-Online auch nicht gefallen lassen. Denn zum einen sind die Rechnungen offensichtlich unberechtigt, zum Anderen stellen sie eine nicht unerhebliche Belästigung und einen zusätzlichen Arbeitsaufwand für Sie dar.
Dennoch sollten Sie sich ein letztes Mal aufraffen, und sowohl die Telecom als auch T-Online noch einmal anschreiben. Stellen Sie den Sachverhalt ähnlich wie hier nochmals kurz dar und verlangen
1. schriftliche Bestätigung, dass die oben genannten Rechnungen alle gegenstandslos sind und hieraus keinerlei Rechte, auch nicht von Dritten, Ihnen gegenüber geltend gemacht werden (setzen Sie hierzu eine Frist, bis etwa 20.10.08 und senden Sie das Schreiben per Einschreiben/Rückschein)
2. Unterlassung künftiger Rechnungsstellung auf Ihren nicht mehr bestehenden Anschluss
und kündigen für den Fall der Nichteinhaltung einer dieser Forderungen die kostenpflichtige Einschaltung eines Anwalts (in diesem Fall am Besten ein Kollege in der Nähe Ihres Wohnorts) an.
Ich hoffe, meine Auskunft hilft Ihnen zunächst weiter. Bei Unklarheiten in meinen Ausführungen können Sie gerne rückfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram Geyer
Rechtsanwalt
Ihre Verärgerung ist sehr gut nachvollziehbar und Sie müssen sich die Verhaltensweise von Telecom und T-Online auch nicht gefallen lassen. Denn zum einen sind die Rechnungen offensichtlich unberechtigt, zum Anderen stellen sie eine nicht unerhebliche Belästigung und einen zusätzlichen Arbeitsaufwand für Sie dar.
Dennoch sollten Sie sich ein letztes Mal aufraffen, und sowohl die Telecom als auch T-Online noch einmal anschreiben. Stellen Sie den Sachverhalt ähnlich wie hier nochmals kurz dar und verlangen
1. schriftliche Bestätigung, dass die oben genannten Rechnungen alle gegenstandslos sind und hieraus keinerlei Rechte, auch nicht von Dritten, Ihnen gegenüber geltend gemacht werden (setzen Sie hierzu eine Frist, bis etwa 20.10.08 und senden Sie das Schreiben per Einschreiben/Rückschein)
2. Unterlassung künftiger Rechnungsstellung auf Ihren nicht mehr bestehenden Anschluss
und kündigen für den Fall der Nichteinhaltung einer dieser Forderungen die kostenpflichtige Einschaltung eines Anwalts (in diesem Fall am Besten ein Kollege in der Nähe Ihres Wohnorts) an.
Ich hoffe, meine Auskunft hilft Ihnen zunächst weiter. Bei Unklarheiten in meinen Ausführungen können Sie gerne rückfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram Geyer
Rechtsanwalt