Zunächst möchte ich mich für Ihre Anfrage bedanken und diese wie folgt beantworten:
Mit der Pauschalsumme sollen etwaige Schadensersatzansprüche abgegolten werden.
Allerdings müsse man wissen was für ein Streitwert angesetzt wurde um herauszufinden ob es sich nicht hier um eine bloße Milchmädchenrechnung handelt, da unter Umständen bei Bezahlung der Rechtsanwaltskosten zuzüglich des zu erwartenden Schadenersatz (der hier nicht allzu hoch sein dürfte)sie besser wegkommen würden, zumal der Schadenersatz mühsamerweise eingeklagt werden müsste.
Desweiteren habe ich die Erfahrung gemacht, dass sich gegnerische Seite mit der bloßen Unterzeichnnung Unterlassungserklärung unter Verwahrung gegen die Kostenlast sich zufrieden gibt, da das Einklagen relativ geringer Summen wegen des niedrigen Streitwertes unbeliebt ist.
Ob die 800 € richtig eingesetzt wurden, hängt wie gesagt von der
Höhe des Streitwertes ab, um dessen Mitteilung ist Sie bitte.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die dem Bearbeiter nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung möglich ist.
Falls Sie weitere juristische Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Tawil
Rechtsanwalt
Da in dem RA Schreiben kein Streitwert angegeben ist (Vorteil oder Nachteil für mich / Angabe vom Streitwert auch im Nachhinein möglich?), ist es richtig davon auszugehen, dass der Streitwert sich nach der Vertragsstrafe ( bis zu 2500 Eur laut AGB) uns mehr Anspruchgrundlage aus UWG sowie Schadenersatz bemessen könnte?
Es bleibt also wichtig zu wissen, ob man aus den gegebenen Umständen heraus eine Klage über nicht bezahlte 800 Eur ruhigen Gewissens eingehen kann, wenn es nicht teurer würde als wuie die geforderte Summe von 800 EUR.
Tritt eine Unterlassungserkärung ab Zustellung duch den Anwalt oder erst nach Rücksendung (Datum meiner Unterschrift) in Kraft?
MfG
Der Streitwert würde eh vom Gericht festgelegt werden, daher kein Vorteil.
Der Streitwert richtet sich nicht nach der Vertragsstrafe sondern nach dem Wertbewerbsverstoß (Streitwerte beginnen ab 5000-10000 Euro)
Erst durch Zusendung des Originals an die gegnerische Seite, tritt ihre Verpflichtung ein.