14. März 2017
|
11:25
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail: info@kanzlei-tuerk.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Angelegenheit stellt sich tatsächlich als etwas schwierig dar.
Laut dem von Ihnen verwendeten und angegebenen Link für die Stornobedingungen heißt es:
(...)Die hier aufgeführten Stornobedingen gelten für Einzelbuchungen. Alle Buchungen, Stornierungen und Änderungen (z.B. Namensänderungen, Änderung der Ankunft oder Abreise usw.) bedürfen ausnahmslos der Schriftform. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt Änderungen und Stornierungen per Telefon zuzusagen.
Die Stornobedingungen für Gruppenbuchungen bzw. Gruppenreisen senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu. (...)
Es ist nun natürlich fraglich, ob dieser Hinweis sich schon bei Ihrer Buchung auf der Website des Hotels befand, da der Hotelier, wie Sie sagen, keinerlei Kenntnis davon hatte, dass es für Gruppen andere Stornobedingungen gibt.
Können Sie nachweisen, etwa durch Ausdruck der Stornobedingungen bei Buchung (dass damals keine Extraregeln für Gruppen abgefasst waren) oder Zeugen, die bestätigen, dass der Hotelier selbst von abweichenden Stornobedingungen für Gruppen keinerlei Kenntnis hatte, gehe ich davon aus, dass Sie gute Chancen haben, Ihr Geld zurückzuerhalten.
Können Sie dies nicht nachweisen, so sehe ich keine großen Erfolgschancen.
Befand sich dieser Hinweis allerdings nicht von vornherein auf der Website des Anbieters, so gehe ich davon aus, dass Sie den Vertrag zu den "allgemeinen" für Einzelreisende geltenden Bestimmungen geschlossen haben und somit Ihr Geld zurückverlangen können. Der Hotelier hat dann das Risiko für ihn wirtschaftlich nachteiliger AGB zu tragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Gerne bin ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht
Ergänzung vom Anwalt
15. März 2017 | 10:28
Sehr geehrter Fragesteller,ich habe per E-Mail den Hinweis bekommen, dass auf archive.org ältere Versionen der Stornobedingungen Ihres Hotels gespeichert sind.
In der vorangegangenen Version der Stornobedingungen, welche ich zu Beweiszwecken ausgedruckt habe, sind Bezugnahmen zu Gruppenreisen nicht aufgeführt, so dass ich davon ausgehe, dass Sie die Reise stornieren können und das gesamte Geld zurückerhalten müssen.