12. Februar 2006
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13:01
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Wechsel der Steuerklassen keine Auswirkungen auf die Jahressteuerschuld hat.
Ein Wechsel in die Klasse IV lohnt sich in der Regel nur, wenn Sie monatlich mehr Netto haben möchten bzw. eine Arbeitslosigkeit bevorsteht. Denn Steuerpflichtige mit der Steuerklasse IV erhalten mehr Arbeitslosengeld als mit der Klasse V.
Wenn Sie allerdings Ihre Steuerklasse wechseln wollen, müssen Sie das schriftlich bei der Gemeinde beantragen und zwar gemeinsam mit Ihrem Ehemann. Hier ist seine Unterschrift notwendig. Mir ist auch nicht bekannt, dass ein Steuerklassenwechsel gegen den Willen eines Ehepartners erfolgen kann. Ich werde aber morgen im Büro nochmals nach möglichen Ausnahmen recherchieren und Ihnen per email eine Mitteilung zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.