Staffing an leitender Angestellten

13. Dezember 2006 19:33 |
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Arbeitsrecht


Zusammenfassung

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich gegen die Verleumdungen einer mir unterstellten Mitarbeiterin?

Als leitende Angestellte können Sie gegen die Verleumdungen durch eine Mitarbeiterin vorgehen, indem Sie Ihren Arbeitgeber auffordern, Maßnahmen wie Umsetzung, Abmahnung oder Kündigung der Mitarbeiterin zu ergreifen. Sollte der Arbeitgeber untätig bleiben, könnte er als Mitstörer betrachtet werden. Zudem ist es möglich, strafrechtlich gegen die Mitarbeiterin vorzugehen und zivilrechtliche Unterlassungsansprüche sowie Schadensersatzforderungen geltend zu machen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit mittlerweile 19 Jahren bin ich in einem gemeinnützigem Betrieb, der weltweit agiert, als leitende Angestellte tätig.
Eine mir unterstellte Mitarbeiterin macht mir seit einigen Monaten das Arbeiten und Leben in diesem Betrieb schwer.

Zunächst lagen nur einige Verdachtsmomente vor, die sich aus einem verändertem Verhalten von weiteren Mitarbeitern bzw. Kundenklientel äußerten.
Vor einigen Wochen erklärte mir ein neuer Mitarbeiter, ob ich eigentlich wüsste, was obige unterstellte Mitarbeiterin von mir im Betrieb verbreiten würde.
Er gab mir die Aussagen schriftlich; unteranderem heißt es, dass ich faul sei, die Mitarbeiterschaft gegeneinander aufhetze und "voll falsch" wäre.
Mein direkter Vorgesetzter (Kommunikation fast nur per e-mail oder Telefon möglich) tut dies als "Nun, bleiben sie mal ruhig..." ab, daher bin ich auf mich alleine gestellt.

Was habe ich für Möglichkeiten gegen dieses Verhalten vorzugehen?

Bereits im Vorfeld
Vielen Dank für ihre Antworten
Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,

auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!

Ihre Vorgesetzten haben die Vorwürfe natürlich ernst zu nehmen. Es handelt sich um eine massive Persönlichkeitsverletzung, die nicht ungeahndet bleiben kann. Sie können den Arbeitgeber dazu auch gerichtlich verpflichten (die Kollegin umzusetzen, abzumahnen, ggf. zu kündigen). Wird er nicht tätig, könnte man auch daran denken, ihn als Mitstörer anzusehen. Außerdem können Sie auch selbst Strafanzeige wegen der ehrverletzenden Äußerungen erstatten. Zivilrechtliche Unterlassungsansprüche sowie sogar Schmerzensgeld wegen der vorliegenden Ehrverletzungen sind ebenso denkbar. Problematisch ist bei all diesen Aspekten praktisch die Beweisbarkeit. Davon wird abhängen, ob effektiv das Mobbing bekämpft werden kann. Nach Ihrer Darstellung scheint hier aber kein Problem zu sein. Sie sind mitnichten auf sich alleine gestellt. Sie sollten im Vorfeld weiterer Maßnahmen vielleicht die Dame zur Rede stellen und dann nochmals mit dem Arbeitgeber sprechen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!

Hochachtungsvoll

Rechtsanwalt Hinrichs

rahinrichs@gmx.de
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