Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
Ihre Vorgesetzten haben die Vorwürfe natürlich ernst zu nehmen. Es handelt sich um eine massive Persönlichkeitsverletzung, die nicht ungeahndet bleiben kann. Sie können den Arbeitgeber dazu auch gerichtlich verpflichten (die Kollegin umzusetzen, abzumahnen, ggf. zu kündigen). Wird er nicht tätig, könnte man auch daran denken, ihn als Mitstörer anzusehen. Außerdem können Sie auch selbst Strafanzeige wegen der ehrverletzenden Äußerungen erstatten. Zivilrechtliche Unterlassungsansprüche sowie sogar Schmerzensgeld wegen der vorliegenden Ehrverletzungen sind ebenso denkbar. Problematisch ist bei all diesen Aspekten praktisch die Beweisbarkeit. Davon wird abhängen, ob effektiv das Mobbing bekämpft werden kann. Nach Ihrer Darstellung scheint hier aber kein Problem zu sein. Sie sind mitnichten auf sich alleine gestellt. Sie sollten im Vorfeld weiterer Maßnahmen vielleicht die Dame zur Rede stellen und dann nochmals mit dem Arbeitgeber sprechen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
Ihre Vorgesetzten haben die Vorwürfe natürlich ernst zu nehmen. Es handelt sich um eine massive Persönlichkeitsverletzung, die nicht ungeahndet bleiben kann. Sie können den Arbeitgeber dazu auch gerichtlich verpflichten (die Kollegin umzusetzen, abzumahnen, ggf. zu kündigen). Wird er nicht tätig, könnte man auch daran denken, ihn als Mitstörer anzusehen. Außerdem können Sie auch selbst Strafanzeige wegen der ehrverletzenden Äußerungen erstatten. Zivilrechtliche Unterlassungsansprüche sowie sogar Schmerzensgeld wegen der vorliegenden Ehrverletzungen sind ebenso denkbar. Problematisch ist bei all diesen Aspekten praktisch die Beweisbarkeit. Davon wird abhängen, ob effektiv das Mobbing bekämpft werden kann. Nach Ihrer Darstellung scheint hier aber kein Problem zu sein. Sie sind mitnichten auf sich alleine gestellt. Sie sollten im Vorfeld weiterer Maßnahmen vielleicht die Dame zur Rede stellen und dann nochmals mit dem Arbeitgeber sprechen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de