3. Oktober 2015
|
14:21
Antwort
vonRechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
E-Mail: info@kanzlei-grueneberg.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
nein, solange ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes hat, erwirbt das Kind die D Staatsangehörigkeit, unabhängig davon, ob das Kind in Deutschland geboren wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht
Rückfrage vom Fragesteller
3. Oktober 2015 | 18:13
Die zwei weiteren Staatsbürgerschaften können aber trotzdem beantragt werden, oder?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
3. Oktober 2015 | 18:30
Das kann man nicht so pauschal beantwortet werden: wenn es beantragt werden muss, dann muss man dies konkret prüfen, wenn aber automatisch die andere Staatsangehörigkeiten erworben wurden, dann ist das unschädlich