Sozialversicherungspflicht bei einer freiberuflichen Nebentätigkeit als Beamter

6. Oktober 2020 23:53 |
Preis: 48,00 € |

Sozialversicherungsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin verbeamteter Lehrer und möchte eine freiberufliche Nebentätigkeit in einer Industrie- und Handelskammer annehmen. Der monatliche Verdienst würde durchschnittlich bei 500 Euro liegen. Die Genehmigung durch den Dienstherren wäre gegeben.

Meine Frage bezieht sich auf die mögliche Sozialversicherungspflicht die sich dadurch ergibt. Bin ich als Beamter sozialversicherungspflichtig und wenn ja, welche Sozialversicherungen würde es betreffen? Wenn ich rentenversicherungspflichtig bin würde dann die sich dadurch ergebende gesetzliche Rente am Ende von meiner Pension abgezogen werden?

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass ich ca. 5 Jahre vor meiner Verbeamtung in die gesetzliche Versicherung eingezahlt habe und dadurch zur Zeit ein Rentenanspruch von 76 Euro besteht.

Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,

die Frage nach Ihrer Sozialversicherungspflicht lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie müssten angeben, in welchem Beruf Sie freiberuflich tätig sein wollen.

Bitte teilen Sie mir dies an anwalt@ra-vasel.de mit! Ich werde meine Antwort sodann ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt
Ergänzung vom Anwalt 9. Oktober 2020 | 18:52
Sehr geehrter Fragesteller,

als freiberuflicher Dozent sind Sie rentenversicherungspflichtig (§ 2 Nr. 1 SGB VI), wenn Sie mehr als 450 € im Monat verdienen.

Da Sie als Beamter Krankheitsversorgung beanspruchen können, sind Sie nicht pflichtversichert in der Krankenversicherung.

Auch in der Arbeitslosenversicherung sind Sie nicht pflichtversichert.

Ihre erworbenen Rentenansprüche werden auf die Beamtenpension angerechnet.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...