Skontoabzug-Abschlagszahlung und Zahlungsverzug

25. August 2019 11:00 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


19:55
Wir arbeiten im Trockenbau. haben verschiedene Abschlagszahlungen gestellt.
z.b. Rg-Datum 2.02. geprüft vom Architekten 21.2. bezahlt am 4.3. usw. Im Bauvertrag wurde geregelt
Zahlungsziel 2 Wochen 2 % Skonto.
Da wurde das Zahlungsziel doch bereits überschritten? oder gilt das ab dem Prüftermin.
Desweiteren hat der Architekt jeweils immer vom Brutto - nicht vom auszuzahlenden Betrag Skonto abgezogen.
1. AZ 15.000,--
2 AZ 25.000,--
hat dann bei der 2. az wieder von40.000 brutto Skonto abgezogen.
das Zahlungübersziel wurde nie eingehalten. Dem Kunden wären bei 68806,-- Gesamtsumme ca. 1369,24 Euro zugestandeninsgesamt wurden aber über 5000,-- Skonto abgezogen.
Lt. Architekt wäre das VOB konform .
Was würden Sie uns raten?
Mit freundlichen Grüßen
25. August 2019 | 11:25

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
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Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Grundsätzlich muss zunächst an Hand des Vertrages geprüft werden, ob die VOB/B überhaupt wirksam in den Vertrag einbezogen worden ist.

Sollte das der Fall sein, gilt § 16 Abs. 5 VOB/B, wonach nicht vereinbarte Skontoabzüge unzulässig sind.

Vereinbart haben Sie nach Ihrer Darstellung 2 % bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen.
Ob im Vertrag der Beginn dieser Skontofrist wirksam vereinbart wurde, kann nur durch Prüfung des Bauvertrages beantwortet werden. Ich unterstelle hier eine wirksame Vereinbarung.

Ausgehend vom Gesamtrechnungsbetrag wäre der gesamte Skontobetrag rd. 1.376.- €.

Mehr als diese 1.376.- € dürfen daher auf keinen Fall abgezogen werden.

Die Vorgehensweise des Architekten verstößt daher sehr wahrscheinlich gegen die genannte Vorschrift, denn er hält damit mehr als die vertraglich vereinbarten 2 % ein.

Sie sollten daher auf korrekter Vorgehensweise bestehen und Skonto nur akzeptieren, wenn sich die Abzüge auf die jeweiligen Abschlagsrechnungen beziehen und wenn innerhalb der vereinbarten Skontofrist gezahlt wurde.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 25. August 2019 | 19:52

Es wurde der jeweiligen Teilrechnung Skonto berücksichtigt aber immer vom jeweiligen Bruttogesamtbetrag nicht vom auszahlenden Betrag.
z.d. 67.046,08 2%= 1.340,92 - ausgezahlt wurden 11.500,-- müßte da der Skontobetrag nicht abgezogen anstatt von der Bruttosumme wären ja dann nur 230,-- gewesen.

mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. August 2019 | 19:55

Skonto muss vom Betrag der jeweiligen Abschlagrechnung berechnet werden, nicht vom vereinbarten Gesamtpreis

Mit freundlichen Grüßen

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