Sixt Share - Schadenersatz - Forderung

2. Juni 2021 20:57 |
Preis: 49,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 29.3 eine E-Mail von SIXT erhalten, wo sie mich informeren, dass ich angeblich während der Mietzeit (am 24.3. von 18:36 bis 18:56 mit Sixt Share)an einem Schadenereignis beteiligt war. Hierzu habe ich sofort eine E-Mail geschrieben, dass ich diese Schaden nicht verurschaft habe während dieser Mietzeit. Nach 2 Monaten (am 25.5.) habe ich eine zweite E-Mail mit Brief im Anhang von Sixt erhalten, wo Sixt von mir 1000 EUR für einen Schaden - lackierschaden- fordern. In diesem Brief wurde erklärt, dass die Schaden von den Sixt-Anmietungsbüro direkt nach meiner Mietzeit (Rückgabe am 24.3. um 18:56 - Schadenereignis angeblich am 24.3. um 18:56) dokumentiert wurden: Weiterhin weisen Sie darauf hin, dass ich als Mieter den Schaden hätte melden sollen.
Die Meldung dieses Schaden habe ich nicht getan, weil ich das Auto ohne Schaden zurückgegeben habe. Diese kann von einer Zeugin ebenfalls bestätigt werden.

In einem zweiten Brief wurden mir eine Rechnung (von ca. 1500 EUR) und Fotos zugeschickt. Auf diese Fotos ist aber weder die Uhrzeit noch der Ort erkennbar.
Ich habe darauf geantwortet, und nochmal bestätigt, dass der Schaden nicht von mir verursacht wurde.
Hierzu habe ich einen dritte E-Mail (am 1.6) erhalten wo Sixt angeblich den Fall nochmal geprüft hat. Hier steht, dass angeblich der nächster Mieter den Schaden gemeldet hat, und nochmal betont dass ich den Mietwagen hätte überprüfen sollen und den Schaden hätte melden sollten (vor der Mietzeit). Hier bieten Sie an, an den Kosten zu beteiligen, und die Forderung auf 800 EUR zu reduzieren.
Gerne möchte ich von Ihnen wissen, wie ich weiter vorgehen sollte, da ich wie bereits erklärt, nicht diesen Schaden verursacht habe, und den Mietwagen ohne Schaden erhalten und zurückgegeben habe.
Auf Ihre Rückmeldung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
2. Juni 2021 | 22:20

Antwort

von


(879)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail: info@kanzlei-richter-muenchen.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach den AGB der Autovermieter ist es so, dass der Kunde die Beweislast trägt, um zu widerlegen, dass der Wagen bei der Rückgabe keine Schäden hatte.

Andersherum gesagt: Sie müssen grundsätzlich auch bei Rückgabe Fotos machen, damit Ihnen Schäden nicht im Nachhinein angelastet werden können.

Das ist von den Gerichten für zulässig erachtet worden.

In Ihrem Fall ist es laut Sachverhalt so, dass der Schaden vom nächsten Mieter angezeigt wurde und nach Überprüfung festgestellt wurde, dass der Schaden aus Ihrer Mietzeit stammt.

Dies alles müssten Sie widerlegen.
Das wäre mit viel Arbeit und viel Unsicherheit verbunden.
Ich rate daher dazu, den geminderten Betrag zu zahlen und die Sache abzuschließen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


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