Sie hat mich betrogen um nach Deutschland zu kommen ...

29. Mai 2007 00:17 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Ausländerrecht


Hallo,

ich und meine Ehefrau sind beide nicht-EU Bürger. Sie ist vor 3 Jahren nach Deutschland gekommen (Familiennachzug). Ich liebe sie über alles und sie hat mir die ganze Zeit die Liebe nur vorgespielt. Vor einem Monat hat sie mich ,weil sie es angeblich mit mir nicht mehr aushalten kann, verlassen. Ich weiß das sie zu einem anderen Mann gezogen ist. Ich bin schon seit 18 Jahren in Deutschland und bin im Besitz einer Niederlassungserlaubniss. Ihre Aufenthaltserlaubniss wurde anfang des Jahres für 2 Jahre verlängert. Jetzt würde ich gerne wissen was ich tun soll. Ich möchte das sie dafür was sie mir angetan hat (ich habe im letzten Monat 15 Kilo abgenommen, bin am ende mit den Nerven ...)Deutschland verlassen muss. Wie kann ich das erreichen?
Bitte um schnellstmögliche Antwort.
Gerne beantworte ich Ihre Frage.

Es ist schmerzlich, eine geliebte Person zu verlieren.

Unserer Rechtssystem sieht für diese Situation keine Regelungen vor.

Wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig in Deutschland bestanden hat, erhält ihre (frühre) Ehefrau grundsätzlich ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis hatten.

Da sie seit über 3 Jahren mit Ihnen in Deutschland in ehehlicher Lebensgemeinschaft gelebt hat, hat sie daher wohl ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten.

Sie haben keine Möglickeit von der Ausländerbehörde zu verlangen, dass ihr die Aufenthaltserlaubnis entzogen wird.

Etwas anderes würde gelten, wenn es sich um eine Scheinehe gehandelt haben würde, und sie dadurch sich den Aufenthaltstitel erschlichen hat. Um die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen müsste die Ausländerbehörde jedoch entsprechende Hinweise haben.
Da sie jedoch mit Ihnen 3 Jahre zusammengelebt hat, wird der Nachweiss kaum zu erbringen sein.

Hier besteht im Übrigen das Risiko, dass auch Sie zumindest wegen "Beihilfe" auch belangt werden.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben.



Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...