4. Dezember 2018
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14:51
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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lassen Sie mich Ihre Frage,
ob Ihnen der Vermieter die 500 € Selbstbeteiligung bei der Gebäudeversicherung in Rechnung stellen darf,
vorbehaltlich der Prüfung des Mietvertrages und der Vereinbarung über die Nebenkosten,
wie folgt beantworten.
Sie haften nur, wenn Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Kann dies nicht nachgeweisen werden, was bei einem Leck hinter einer Wand anzunehmen ist, haben Sie die 500 € Selbstbeteiligung aus dem Versicherungsvertrag des Vermieters nicht zu tragen.
Ihre private Haftpflichtversicherung würde auch nur zahlen, wenn ein Verschulden Ihrerseite vorläge.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt