Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich halte es für ausgeschlossen, dass Sie wegen einer offenen Stromrechnung in Höhe von 1000,00 Euro bei Interpol gemeldet sind. Auf die Fahndungsliste bei Interpol werden Personen gesetzt, die Verbrechen begangen haben oder der organisierten Kriminalität verdächtig sind. Die offene Stromrechung führt zu einem zivilrechtlichen Anspruch des Stromanbieters. Nur wenn Sie nie die Absicht hatten, den Strom zu bezahlen, könnte Eingehungsbetrug vorliegen. Weil dies aber kein schwerwiegendes Verbrechen ist, wird sowas nicht Interpol gemeldet.
Das BKA gibt Ihnen auf formlose schriftliche Anfrage, der Sie eine Kopie Ihres Ausweises beifügen müssen, Auskunft, auch über Interpoleinträge, die es bei Ihnen aber aufgrund des geschilderten Sachverhaltes nicht geben wird.
Zudem können Sie auch über die Seite von Interpol Auskünfte einholen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich halte es für ausgeschlossen, dass Sie wegen einer offenen Stromrechnung in Höhe von 1000,00 Euro bei Interpol gemeldet sind. Auf die Fahndungsliste bei Interpol werden Personen gesetzt, die Verbrechen begangen haben oder der organisierten Kriminalität verdächtig sind. Die offene Stromrechung führt zu einem zivilrechtlichen Anspruch des Stromanbieters. Nur wenn Sie nie die Absicht hatten, den Strom zu bezahlen, könnte Eingehungsbetrug vorliegen. Weil dies aber kein schwerwiegendes Verbrechen ist, wird sowas nicht Interpol gemeldet.
Das BKA gibt Ihnen auf formlose schriftliche Anfrage, der Sie eine Kopie Ihres Ausweises beifügen müssen, Auskunft, auch über Interpoleinträge, die es bei Ihnen aber aufgrund des geschilderten Sachverhaltes nicht geben wird.
Zudem können Sie auch über die Seite von Interpol Auskünfte einholen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt