Schwierigkeiten bei der MPU
27. Dezember 2007 11:11
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Verkehrsrecht
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Guten Tag !
Ich mußte wegen einer einmaligen Alkohol-Auffälligkeit(ich besitze den FS seit ca. 10 Jahren ohne die geringsten Verstöße / Punkte), im Straßenverkehr zur MPU (Trunkenheitsfahrt mit Unfallflucht, lt. Gerichtsurteil Tatmehrheit: 1x Fahrt unter Alkohol + 1x Unfall mit Unfallflucht unter Alkohol). Das Urteil ist rechtskräftig und die Strafe erledigt / verbüßt. Die Führerscheinstelle EF hat deswegen eine MPU angeordnet mit der Begründung (O-TON): "... es liegen zwei Verkehrsverstöße unter Alkoholeinwirkung vor...". Dagegen kann man nichts unternehmen. Also habe ich mich der MPU gestellt. Während der Untersuchung brach ich die MPU ab, mit der Begründung, daß ich mich nicht beleidigen lassen muß und verließ das Haus. Draufhin reichte ich Beschwerde bei der Begutachtungsstelle ein, welcher auch statt gegeben wurde und es wurde eine neue Untersuchung anberaumt mit einer anderen begutachtenden Ärztin. Zu dieser habe ich mich auch eingefunden und die Untersuchungen alle über mich ergehen lassen.
Mein Problem ist nun folgendes:
Die begutachtente Psychologin (Sie war sehr höflich und korrekt), war der deutschen Sprache nur teilweise mächtig, was sich auch im Gutachten so wiederspiegelt. Sie kam mit verschiedenen "Floskeln bzw. Umgangssprache" überhaupt nicht zurecht, was sich negativ auf mein Untersuchungsergebnis auswirkte, da Sie viele Sätze einfach nicht verstanden hat, trotz mehrfach versuchter Erläuterungen.
Wie soll ich mich nun verhalten ? Ich habe die Führerscheinstelle schon gefragt, wie es mit einer MPU bei einem anderen Träger aussehe. Aber die Führerscheinstelle hat das abgelehnt mit der Begründung, ich müsse erst ein Verfahren beenden bevor ich ein neues MPU - Gutachten beantragen kann.
Wie soll ich mich nun verhalten.
Danke im voraus.
Trifft nicht Ihr Problem?
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MPU Gutachten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Wenn objektive Fehler im Gutachten nachweisbar sind, sollten Sie diese detailliert mit der FS-Stelle erörtern in der Hoffnung, dass die FS-Stelle das Gutachten als nicht nachvollziehbar ablehnt. Dieser Weg ist allerdings ohne sachkundige Hilfe nicht zu empfehlen. Sie müssten sich vor Ort einen Anwalt nehmen der ein Gegengutachten erstellen lässt.
Ich rate Ihnen grundsätzlich aber davon ab, einen Einspruch gegen ein negatives Gutachten der MPU einzureichen, weil dieser Einspruch in manchen Fällen bei einem weiteren MPU Gutachten als "Uneinsichtigkeit in der Problematik des Fehlverhaltens" ausgelegt werden kann.
Nach einem Einspruch vergeht zudem wertvolle Zeit, die eher zur Vorbereitung einer neuen MPU genutzt werden sollte.
Des weiteren sollten Sie nicht vergessen, dass die MPU-Begutachtung - auch im Falle eines negativen Eignungsgutachtens - wiederholt werden kann.
Dies erscheint mir für Sie die bessere Lösung auf dem Weg zum Führerschein.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt