Schwester wohnt für Ausbildungszeit mit Ehemann im mir geschenkten Elternhaus.

12. April 2011 15:52 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wünsche mir eine Auskunft über die derzeitige rechtliche Situation.

Zum Sachverhalt: Anfang 2008 haben mir meine Eltern ihr Haus im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge grundbuchlich überschrieben. Sie haben sich ein lebenslanges Wohnrecht sowie eine Rückauflassungsvorbemerkung wegen groben Undanks, Insolvenz und meines Todes als dingliche Rechte eintragen lassen, mit der Übertragung auf den Überlebenden. Meine Schwester hat im Vertrag auf ihren Pflichtteil verzichtet, jedoch besteht ihr Erbrecht fort.

Mein Vater ist Ende 2009 plötzlich verstorben.
In 2010 bekam meine Schwester eine Ausbildungsstelle.

Hierdurch bedingt wurde durch meine Mutter, mich und meiner Schwester vereinbart, dass sie zunächst wieder Einziehen kann, um die Mietkosten zu sparen. Das sollte auf die Dauer der Ausbildung begrenzt sein. Damit bin ich einverstanden.

Nun waren sich meine Eltern einig, dass ich das Haus haben soll, weil sie gerne möchten, dass ich dort langfristig wohne und dort hierfür Umbaue. Damit war ich einverstanden. Die Frage, warum ich das Haus bekommen solle und nicht meine Schwester wurde auch vom Notar gestellt und entsprechend beantwortet. Auf dessen Frage an meine Schwester, ob sie damit einverstanden sei, sagte sie ja. Auch derzeit möchte meine Mutter, dass ich dort mit gerne auch mit meiner Lebensgefährtin einziehe, da sie mit meinem Schwager und meiner Schwester des Öfteren in Konflikt gerät. (Anm.: Beispielsweise halten sich die beiden nicht an vereinbarte Regeln den Haushalt betreffend).

Häufig komme auch ich mit meiner Schwester und meinem Schwager in Konflikt, da ich einerseits Eigentümer bin und mir entsprechend das Recht herausnehme, die Werkstatt, welche in einem Nebengebäude ist, sowie die Grünflächen und Geräte, darunter fahrende Arbeitsmaschinen, nach meinem Gutdünken und der Zustimmung meiner Mutter nutze. Meine Schwester und ihr Ehemann wollen, dass ich sie dafür um Erlaubnis frage. Andererseits sehe ich aus zweierlei Gründen nicht ein. Es mein Elternhaus und ich habe zugestimmt, dass die beiden dort wohnen dürfen, vor dem Hintergrund der Ausbildungszeit. Ich sehe es also salopp gesagt nicht ein, meinen Schwager um Erlaubnis zu bitten, dass ich die Werkzeuge und Maschinen meines Vaters benutzen darf. Dazu muss man sagen, dass sie mit meiner Mutter den Haushalt für die Küche und das Bad gemeinsam nutzen, jedoch getrennte Wohn- und Schlafräume haben. Meine Mutter lässt mich gerne alles machen, da sie weiß, wie gern ich an dem Haus und Garten arbeite.

Weiterhin stellt sich immer mehr heraus, dass es bald zu einem noch heftigeren Konflikt kommen kann, da einerseits die Verwandtschaft meines Schwagers ihm sagt "Er solle sich das Grundstück unter den Nagel reißen", so dessen Großmutter bei einem Gartenrundgang. (Anm.: Es ist ein 2.800 qm Grundstück mit einem parkähnlichem Garten; meines Schwagers Vater bezeichnet es als Anwesen und daher kann ich mir vorstellen, dass er es ihm auch einredet). Das verärgert mich sehr, da es mein Elternhaus ist und ich natürlich gerne dort bin und auch gerne dort wohnen möchte, es mir also nicht wegnehmen lassen will. Zudem verstehe ich mich mit meiner Mutter recht gut, bis auf die üblichen Meinungsverschiedenheiten. Ich fühle mich hier ins Abseits gedrängt.

Leider spielt sich der Ehemann immer auf, und behauptet, es sei noch nicht klar, wer das Haus übernimmt. Aus meiner Sicht ist es, auch durch konkludentes Handeln mit der Unterzeichnung des Schenkungsvertrages, m. E. schon entschieden. Es kann zwar sein, dass ich jetzt nach meinem Studium zunächst regional verziehen muss, jedoch kann ich nach meinem Examen wieder in die Heimat zurück. Der Examenszeitpunkt ist ungefähr Deckungsgleich mit dem Ende der Ausbildung meiner Schwester in 2013.
(Anm. zur Finanzierungssituation: Um einen Umbau finanzieren zu können, sind aufgrund von Altlasten ca. 50 % Eigenkapital bei einer Finanzierungssumme zwischen 100.000 und 150.000 EUR notwendig. Meine Lebensgefährtin und ich verdienen durch unsere akademischen Ausbildungen ca. das doppelte wie meine Schwester nach der Ausbildung und ihr Ehemann derzeit und könnten die Belastungen, sofern mein Schwager seinerseits keine Abfindung seiner Geschwister bekommt, deutlich besser tragen. Zudem würde ich einem Umbau durch meine Schwester und ihren Ehemann nicht zustimmen, da ich begründet befürchte, dass diese das Haus herunterwirtschaften würden. (Anm.: bspw. verkauften sie eine gerade 2 Jahre alte Küche (NW 5000 EUR) für 2500 EUR und gaben das Geld für Kleidung u. ä. aus, man beachte, dass meine Schwester in der Ausbildung ist und sonst über keine Rücklagen verfügt.)

Meine Frage ist, wie die rechtliche Situation sich darstellt und wie ich meinen Anspruch, das Haus selber zu beziehen und dort umzubauen, durchsetzen kann, sollten sich meine Schwester und ihr Ehemann weigern, nach ihrer Ausbildung auszuziehen. Ich würde es auch auf einen Prozess ankommen lassen. Hier stellt sich mir ebenfalls die Frage, wie ein Richter entscheiden würde. Was also habe ich in rechtlich für Möglichkeiten?
12. April 2011 | 19:51

Antwort

von


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26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

nach Ihrer Schilderung sind die Eigentumsverhältnisse klar:

Sie sind Eigentümer des Hausgrundstücks. Denn hier gibt es einen Notarvertrag, der dieses offenbar beinhaltet.

Das Eigentum ist "lediglich" durch Wohnrecht und Vormerkung belasten, woebi dieses aber nicht das Problem darstellt. Denn Beides akzeptieren Sie ja völlig zu Recht.

Daher wird Ihnen auch Niemand das Eigentum streitig machen können. Anderslautende Aussagen der "lieben Verwandten" sind - jedenfalls nach Ihrer Schilderung - unbeachtlich.

Gleichwohl kommt es natürlich auf den genauen Wortlaut des Notarvertrags an. Daher rate ich dringend zu einer weitergehenden Prüfung, was über unser Büro erfolgen kann. Im Rahmen dieser Erstberatung ist das so nicht möglich, aber sicherlich mehr als sinnvoll.

Vorbehaltlich dieser Prüfung sind Sie aber als Eigentümer anzusehen und können dann auch nach Belieben mit Ihrem Egentum umgehen.

Eine weiter Einschränkung gibt es noch:

Denn es wurde ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht der Schwester eingeräumt. Diese darf also zwar mitnutzen, Ihnen aber keine Vorschriften machen, solange die Nutzung nicht beschränkt wird.

Die Nutzung - so verstehe ich Sie - bezieht sich aber auf das kostenfreie Wohnen eines Teils des Hauses. Mehr müssen Sie also nicht einräumen, könnten sogar Werkstatt etc. abschließen.

Auch müssen Sie keineswegs einem Umbau gegen Ihren Willen zustimmen. Dieses können Sie untersagen und auf das reine Nutzungsrecht der schwesterlichen Wohnung hinweisen.

Vorbehaltlich der Prüfung des Notarvertrags werden Sie sich also keine Gedanken machen müssen. So, wie Sie es schildern, wird ein Richter in Ihrem Sinne entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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