Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Haben wir Schadensersatz bzw. Schmerzensgeldansprüche gegen den Frauenarzt und oder dem deutschen Hersteller der Spirale?
1. Schmerzensgeld
Den Anspruch hat Ihre Frau definitiv.
Bei unerwünschter Schwangerschaft infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers wird das Schmerzensgeld gewährt für die Belastung mit dem Austragen und der Geburt des Kindes.
Behandelt ein Arzt die Patientin fehlerhaft und wird sie deshalb ungewollt schwanger, ist der Arzt schadensersatzpflichtig. Dabei ist natürlich nicht das Kind der Schaden, sondern die Unterhaltskosten, die für das Kind aufgewendet werden müssen.
Das Schmerzensgeld beläuft sich hierfür auf ca. 4.500 € (OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 18.04.2011 - 5 U 21/11) bis 12.500 € (LG Dortmund, Urteil vom 22.12.2010 - 4 O 191/09).
2. Unterhaltsschaden
Wenn das Kind zudem ungewollt war, dann kommt noch ein Unterhaltsschaden hinzu von 50.000 - 150.000 €.
Gegen den Hersteller der Spirale könnte man über einen Anspruch auf Produkthaftung nachdenken. Diesen Anspruch würde ich aber nur sekundär verfolgen, denn der Arzt als Verwender eines Medizinproduktes muss sich vor Verwendung über die Eignung vergewissern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Grübnau-Rieken,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, über die wir im Prinzip sehr froh sind. Wir fühlen uns mit der ganzen Situation kurz gesagt wie von einem Zug überfahren und haben nun die Bestätigung, daß wir in Deutschland doch Rechte hätten. Nur leider wohnen wir (deutsche Staatsbürger) in den Niederlanden und das ganze hat sich in Amsterdam abgespielt. Hierzulande scheint alles sehr negativ in Bezug zu unseren Patientenrechten zu sein und der von unserer Rechtschutzversicherung bestellte Gutachter war nicht neutral in seiner Analyse, obwohl selbst er zugeben musste daß die Behandlung nicht dem niederländischen medizinischen Standard entsprach.
Wir alle ausser meiner Frau (Lettin) sind deutsche, so auch das Kind welches wir jetzt erwarten und ich der Vater und Alleinversorger der Familie. Die Firma Bayer aus Leverkusen hat besagte Spirale hergestellt und verkauft. Gibt es deshalb die Möglichkeit ein deutsches Gericht gegen Bayer einzuschalten um zumindest unsere von Ihnen genannten Produkthaftungsrechte in Deutschland geltend zu machen? Wir sind einfach nur verzweifelt, wir wissen nicht wie wir uns dieses dritte Kind leisten sollen zumal ich auch noch gerade einen zeitlich begrenzten Arbeitsvertrag unterschrieben hatte und wir in die Bundesrepublik umziehen wollten. Alles zusammen wird uns einfach zuviel zumal wir ja noch zwei kleine Kinder haben. Danke Ihnen für Ihre erneute Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, es ist möglich Bayer nach dem Produkthaftungsgesetz in der BRD zu verklagen.
Man würde voraussichtlich beim Landgericht Köln (Gerichtsbezirk für die Firma Bayer) Klage erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt