Schulrecht ungerechte Behandlung

30. Juni 2022 20:03 |
Preis: 50,00 € |

Schule, Hochschule, Prüfungen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Mein Fall: Ich bin Schüler eines Gymnasiums, einer 11 Klasse.
Meine Versetzung ist wegen eines Nebenfachs gefährdet.
Und zwar konkret gesagt im Fach Werte und Normen (WuN) habe ich 4 Punkte erhalten.
Das Problem ist, dass wir ein Text für das Jahrbuch schreiben sollten und mehrere Unterrichtsstunden daran gearbeitet haben.
Dieser sollte, sofern er nicht im Unterricht zu beendet worden war, zu Hause beendet werden. Ich habe diesen Text zu Hause beendet. Nach den Osterferien ging es mir nach der sechsten Stunde nicht gut, deshalb habe ich mich selbständig auf dem Weg nachhause begeben. Ein Freund von mir wollte jedoch WuN wahrnehmen und deshalb hab ich ihm mein Text gegeben nur, um vorzuzeigen, dass er ein Text hat und somit keinen Hausaufgaben strich kassiert.
Er hat diesen Text nicht nur vorgezeigt, sondern musste diesen auch vortragen.
Da beginnt der ganze Schlamassel, den dadurch das ich kein Text vorlegen konnte bzw. nicht denselben Text abgeben konnte bekam ich 0 Punkte dafür. Das Problem liegt darin, dass mein Freund und ich mündlich als auch schriftlich gleich sind und 4 Punkte hätten. Dadurch das dieser aber mein Text vorgelesen hat, hat dieser 5 Punkte bekommen.
Ich habe dem Lehrer erklärt, dass es mein Text ist und er ihn lediglich vorgelesen hat.
Seine Reaktion war das es ein Täuschungsversuch von mir ist und er ihm die fünf Punkte gibt und den Text zu schreibt, weil dieser ihn ja vorgelesen hat. Und ich ihn den Text freiwillig gegeben habe.

(Ich arbeite als einer von zwei Schülern aus dem Kurs am IPad ich habe den Originaltext auf dem IPad und hatte ihm den per AirDrop auf sein Handy gesendet.)

Meine Frage ist diese Entscheidung mit dieser Argumentation gerechtfertigt oder besteht die Möglichkeit rechtlich dagegen vorzugehen.
Den ich fühle mich hier unfair behandelt. Den ich habe Stunden bzw. Tage in den Text investiert und mein „Freund" hat diesen nur vorgetragen und die Punkte bekommen, die mir eigentlich zu stehen.
30. Juni 2022 | 20:40

Antwort

von


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Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail: info@kanzlei-richter-muenchen.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Auf dem rechtlichen Weg gibt es zwei unterschiedliche Formen, mit denen Noten angefochten werden können. Zum einen ist das die formlose Beschwerde, zum anderen der formelle Widerspruch.

Die Beschwerde ist weder an eine Frist gebunden, noch muss sie einer bestimmten Form gehorchen. Allerdings hat sie auch keine aufschiebende Wirkung. Eine Beschwerde kann der Schüler gegen Einzelnoten oder das Halbjahreszeugnis einlegen. Diese Noten dienen lediglich der Information des Schülers und haben keine unmittelbaren Folgen für ihn. Darum sind diese Noten keine Verwaltungsakte.

Bei Ihnen kann die Note sehr wohl unmittelbare Folgen haben.

Daher empfehle ich Bescjwerde und gleichzeitig Widerspruch einzulegen.

Bei der Begründung würde es natürlich nützen, Ihr Freund würde zugeben, dass es sich um Ihre Arbeit handeln würde.
Aber auch ohne das Geständnis haben Sie Belege dafür, dass es sich um Ihre Arbeit handelt.

Die Schule kann dagegen anführen, dass es sich um einen Täuschungsversuxh handelt. Auch dies ist nicht von der Hand zu weisen. Dies ist ein gewichtiger Einwand.

Da es sich aber um eine entscheidende Note handelt, sollten Sie dennoch versuchen, eine göttliche Lösung zu erwirken.

Gerne bin ich Ihnen bei der Durchsetzung behilflich.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


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