Sehr geehrter Fragesteller,
die Forderung aus der Kreditkarte ist noch nicht verjährt. Es gilt § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB, wonach die Verjährung 10 Jahre seit Beginn des Verzuges gehemmt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
die Forderung aus der Kreditkarte ist noch nicht verjährt. Es gilt § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB, wonach die Verjährung 10 Jahre seit Beginn des Verzuges gehemmt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
23. September 2020 | 19:23
Danke für die schnelle Antwort. Gestatten Sie noch eine Frage. Ab wann ist der Verzug eingetreten bzw. was wäre die Vorraussetzung für die 3-jährige Verjährung??
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
23. September 2020 | 22:15
Sehr geehrter Fragesteller,
der Verzug ist eingetreten, als Sie die Kreditraten nicht mehr zahlten, also 2016. Die Verjährungsfrist beginnt also erst 2026 zu laufen. Erst 2029 tritt Verjährung ein.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt