14. September 2012
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11:40
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
Wirteltorplatz 11
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Sie haben zunächst die Schuld der Höhe nach anerkannt und mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen.
Wenn Sie diese nicht mehr einhalten können, sollten Sie mit dem Gläubiger sprechen und eine Reduzierung der Raten aushandeln.
Keinesfalls sollten Sie eigenmächtig die Zahlung reduzieren, da Ihnen ansonsten ggf. die Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung droht. Der Gläubiger könnte seine Restforderung dann gerichtlich geltend machen oder vielleicht sogar direkt zwangsvollstrecken, wenn Sie sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen haben.
Erklären Sie dem Gläubiger Ihre Situation und verhandeln Sie - eine andere Lösung gibt es nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Rückfrage vom Fragesteller
14. September 2012 | 15:34
Versuche Ihn schon seit längerer Zeit zu erreichen, aber seine Nummer ist auch nicht mehr aktuell!!!
Also selbst, wenn Er sagt nein eine kleine Rate möchte Er nicht, dann kann ich nichts weiter tun?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
15. September 2012 | 18:50
Ohne Zustimmung des Gläubigers werden Sie die Raten nicht reduzieren können, ohne die geschilderten Folgen befürchten zu müssen. Sie sollten also weiterhin versuchen, den Gläubiger zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt