Schulartwahl nach Orientierungsstufe - wer entscheidet?

| 8. Juli 2013 14:42 |
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Familienrecht


Beantwortet von


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Zusammenfassung

Es geht um die Schulartwahl in Baden-Württemberg.

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Sohn besucht Klasse 6 (Orientierungsstufe) einer Gesamtschule in Baden-Württemberg. Ihm wurde heute gesagt, dass er, per Entscheid der 'Klassenkonferenz', ab dem kommenden Jahr die Werkrealschule besuchen wird und nicht, wie von ihm und uns erhofft, die Realschule.

Fragen:

1) Am Ende der 4. Klasse spricht die Grundschule eine 'Grundschulempfehlung' aus, die jedoch seit 2012 nicht mehr verbindlich ist. Die Eltern entscheiden nunmehr eigenverantwortlich. Gilt das auch für das Votum der 'Klassenkonferenz' am Ende der Orientierungsstufe, sodass wir uns als Eltern über das Votum hinwegsetzen können oder ist der Entscheid der 'Klassenkonferenz' bindend?
2) Gibt es eine Einspruchsmöglichkeit gegen das Votum der 'Klassenkonferenz'?

Vielen Dank!
8. Juli 2013 | 15:24

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

nach Nummer 5.1 der Verwaltungsvorschrift Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe in BW gibt die Klassenkonferenz lediglich eine Empfehlung ab, die nicht bindend ist.

Siehe hier unter 5.1:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=C38E7FA112ECF85BD0E9BC9250EC23DF.jpb4?quelle=jlink&query=VVBW-KM-20120411-SF&max=true#ivz14

Ihren Sohn können Sie daher auch ganz normal auf der Realschule anmelden.

Eventuelle Einsprüche oder Ähnliches brauchen Sie daher nicht zu tätigen.


Bewertung des Fragestellers 8. Juli 2013 | 16:36

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