Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die beiden Einträge sind auf jedenfall, wenn Sie gezahlt haben, mit einem Erledigungsvermerk zu versehen. Der Gläubiger (Vodafone) muß der Schufa die Zahlung melden. Leider wird dies oft versäumt.
Normalerweise werden die Einträge erst 3 Jahre nach dem Jahr der Erledigung gelöscht. Wenn Sie allerdings nachweisen können, dass Sie aufgrund einer Falscheintragung (Adresse/ Name) nicht die zur Eintrag vorher erforderlichen Mahnungen bekommen haben, sollten Sie sich direkt mit den Zahlungsbelegen und Belegen, woraus sich ergibt, dass Ihr Name und Ihre Adresse bei Vodafone falsch hinterlegt waren, schriftlich an die Schufa mit der Bitte, den Eintrag zu löschen, wenden. Dem wird die Schufa nachkommen, weil für eine Eintrag folgende Voraussetzungen notwendig sind:
1.Die Forderung ist noch offen und man hat ihr nicht widersprochen
2.Es gab mindestens zwei Mahnungen
3.Zwischen den Mahnungen lagen mindestens vier Wochen
4.In einer der Mahnungen wurde der negative Schufaeintrag angekündigt
Diese Voraussetzungen lagen bei Ihnen nicht vor und deswegen wird die Schufa, die Einträge löschen, wenn Sie entsprechende Belege vorlegen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die beiden Einträge sind auf jedenfall, wenn Sie gezahlt haben, mit einem Erledigungsvermerk zu versehen. Der Gläubiger (Vodafone) muß der Schufa die Zahlung melden. Leider wird dies oft versäumt.
Normalerweise werden die Einträge erst 3 Jahre nach dem Jahr der Erledigung gelöscht. Wenn Sie allerdings nachweisen können, dass Sie aufgrund einer Falscheintragung (Adresse/ Name) nicht die zur Eintrag vorher erforderlichen Mahnungen bekommen haben, sollten Sie sich direkt mit den Zahlungsbelegen und Belegen, woraus sich ergibt, dass Ihr Name und Ihre Adresse bei Vodafone falsch hinterlegt waren, schriftlich an die Schufa mit der Bitte, den Eintrag zu löschen, wenden. Dem wird die Schufa nachkommen, weil für eine Eintrag folgende Voraussetzungen notwendig sind:
1.Die Forderung ist noch offen und man hat ihr nicht widersprochen
2.Es gab mindestens zwei Mahnungen
3.Zwischen den Mahnungen lagen mindestens vier Wochen
4.In einer der Mahnungen wurde der negative Schufaeintrag angekündigt
Diese Voraussetzungen lagen bei Ihnen nicht vor und deswegen wird die Schufa, die Einträge löschen, wenn Sie entsprechende Belege vorlegen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt