Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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Denn das Strafrecht dient in erster Linie den Strafanspruch des Staates zu gewährleisten und künftigen Straftaten durch Repression vorzubeugen.
Deshalb rate ich eher davon ab, hier zu Polizei zu gehen und ins Blaue hinein versuchen zu wollen, die Sache "zu klären". Denn die Polizei ist weder Friedensrichter noch Schiedsamt. Sie wird den Fall an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und dort fällt dann eine strafrechtliche Entscheidung über den Fortgang der Sache.
Der "Einladung" zur Polizei müssen Sie bzw. Ihr Partner auch nicht Folge leisten, sollten der Höflichkeit halber telefonisch oder per Email den Termin absagen um sich ggf. erst nach Akteneinsicht zielgenau zu äußern.
An sich bekommen nur Anwälte/innen vollständige Akteneinsicht. Sie bzw. Ihr Partner könnten durch Vorsprache in der Dienststelle auch teilweise Akteneinsicht erhalten, wobei man dann erfahrungsgemäß doch in eine Vernehmung hineingezogen wird.
Da hier auch eine sog. polizeiliche Gefährderansprache zu Debatte stehen könnte sowie ein "Schubsen", würde ich doch anraten, eine/n Strafverteidiger/in vor Ort mit der Akteneinsicht zu betrauen. Der oder die Kollege/in wird dann auch darauf hinarbeiten, dass § 199 StGB sog. "Wechselseitig begangene Beleidigungen" Anwendung finden kann, der lautet: "Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären".
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Durch Ihren Rat, werde ich nicht zur Polizei gehen um zu versuchen es zu klären, aber ich möchte dennoch gerne die Aussage die der Nachbar bei der Anzeige nannte verteidigen, da diese nicht stimmen.
Da wir bei der Einladung einen Brief für die Schriftliche Äußerung bekommen hab, bin ich dennoch etwas Ratlos und bin mir nicht sicher was wir da nun machen sollen...leider kann ich mir zurzeit keine/n Strafverteidiger/in leisten. Was würden Sie Vorschlagen? Was sollen wir da beachten?
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort und wünsche Ihnen schöne und stressfreie Feiertage
Gerne zu Ihrer Nachfrage,
wenn Sie können, machen Sie mir ein Foto oder einen Scan von dem Schreiben der Polizei und fügen das als Anlage an meine bereits genannte Emailadresse bei.
Ich kann Ihnen dann hier per Nachtrag noch gezielter einen Rat erteilen.
Bis dahin freundliche Grüße
Ihr
Willy Burgmer
- Rechtsanwalt