Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und Ihrer Angaben zusammenfassend wie folgt:
Vorausschicken muss ich allerdings, dass meine Antwort ausschließlich auf Ihren Angaben basiert und sich nach Prüfung der relevanten Unterlagen und des Schriftverkehrs die Beurteilung anders gestalten kann.
Derjenige, der von einem anderen eine Leistung fordert, trägt stets die Beweislast. Es obliegt also dem Stromunternehmen, nachzuweisen, dass im Zeitraum 01.12.-31.12.07 ein derartig hoher Stromverbrauch tatsächlich erfolgt ist.
Stimmen die tatsächlichen Zählerstände von Ihrer Wohnung mit den angeblichen Zählerständen des Stromunternehmens nicht überein, dann kann das Stromunternehmen seine Forderung nicht beweisen und demzufolge nicht durchsetzen.
Sie sollten die Forderung daher zurückweisen und einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Unterlagen und der weiteren Bearbeitung beauftragen. Nach Prüfung der Unterlagen kann dieser dann mit der Rechtsabteilung des Stromunternehmens die Sache klären oder notfalls gerichtlich ausfechten.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Sachbearbeiter der Stromanbieter nämlich auf keine zielführende Konversation mit dem Kunden ein. Vielmehr ist zu erwarten, dass weitere Mahnungen etc. eintreffen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Aust
Rechtsanwalt
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und Ihrer Angaben zusammenfassend wie folgt:
Vorausschicken muss ich allerdings, dass meine Antwort ausschließlich auf Ihren Angaben basiert und sich nach Prüfung der relevanten Unterlagen und des Schriftverkehrs die Beurteilung anders gestalten kann.
Derjenige, der von einem anderen eine Leistung fordert, trägt stets die Beweislast. Es obliegt also dem Stromunternehmen, nachzuweisen, dass im Zeitraum 01.12.-31.12.07 ein derartig hoher Stromverbrauch tatsächlich erfolgt ist.
Stimmen die tatsächlichen Zählerstände von Ihrer Wohnung mit den angeblichen Zählerständen des Stromunternehmens nicht überein, dann kann das Stromunternehmen seine Forderung nicht beweisen und demzufolge nicht durchsetzen.
Sie sollten die Forderung daher zurückweisen und einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Unterlagen und der weiteren Bearbeitung beauftragen. Nach Prüfung der Unterlagen kann dieser dann mit der Rechtsabteilung des Stromunternehmens die Sache klären oder notfalls gerichtlich ausfechten.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Sachbearbeiter der Stromanbieter nämlich auf keine zielführende Konversation mit dem Kunden ein. Vielmehr ist zu erwarten, dass weitere Mahnungen etc. eintreffen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Aust
Rechtsanwalt