Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich unter Heranziehung der von Ihnen bereitgestellten Informationen gerne wie folgt:
In Deutschland unterliegen Schenkungen der Schenkungssteuer gemäß dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Der steuerliche Freibetrag für Schenkungen von Eltern an Kinder beträgt derzeit 400.000 € innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren. Für Schenkungen von Onkeln oder anderen Verwandten beträgt der Freibetrag 20.000 €.
Aufstellung der Schenkungen:
Ihr Bruder schenkt Ihrem Sohn 20.000 € → Freibetrag für Schenkungen von Onkel zu Neffe: 20.000 € → steuerfrei
Ihr Bruder schenkt Ihnen 10.000 € zur Weitergabe an Ihren Sohn: Hier sollten Sie allerdings einen entsprechenden Vermerk vermeiden, da das Finanzamt die sog. Kettenschenkung nicht anerkennen würde, wenn der Beschenkte (also Sie) keinen eigenen Entscheidungsspielraum mehr hätte, wie er mit der Schenkung verfahren möchte. Daher sollte ebenso eine sog. Schamfrist (Wartezeit) eingehalten werden, also das Geld nicht direkt überwiesen werden, da hier ebenso das Finanzamt die Kettenschenkung ablehnen könnte. In der Regel sollten Sie zur Einhaltung der Rechtssicherheit ein Jahr warten, bis die nächste Schenkung vollzogen wird.
Falls das Finanzamt dies als direkte Schenkung Ihres Bruders an Ihren Sohn wertet, wären die 10.000 € steuerpflichtig.
Sie schenken Ihrem Sohn 30.000 € zusätzlich → Ihr persönlicher Freibetrag gegenüber Ihrem Sohn beträgt 400.000 €, sodass die gesamte Summe unterhalb dieses Freibetrags bleibt.
Berechnung der Steuerpflicht
Schenkung von Onkel an Neffe: 20.000 € (steuerfrei)
Schenkung von Eltern an Kind: 30.000 € (steuerfrei, da unter 400.000 €)
Falls das Finanzamt die 10.000 € als Kettenschenkung des Onkels an den Neffen wertet: steuerfrei
Ergebnis:
Ihr Sohn A kann keine Schenkungssteuer zahlen, da alle Schenkungen innerhalb der jeweiligen Freibeträge bleiben.
Bitte beachten Sie auch, dass diese Plattform lediglich zu einer ersten rechtlichen Orientierung dient, dass diese Antwort nur eine erste rechtliche Einschätzung darstellt und eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen kann, insbesondere, da auch nur eine geringe Abweichung der Sachverhaltsangaben zu einem anderem Ergebnis führen kann.
Ich hoffe, meine Einschätzung gibt Ihnen eine erste Orientierung.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Fell-Bosenbeck, Rechtsanwalt
Ihre Frage beantworte ich unter Heranziehung der von Ihnen bereitgestellten Informationen gerne wie folgt:
In Deutschland unterliegen Schenkungen der Schenkungssteuer gemäß dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Der steuerliche Freibetrag für Schenkungen von Eltern an Kinder beträgt derzeit 400.000 € innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren. Für Schenkungen von Onkeln oder anderen Verwandten beträgt der Freibetrag 20.000 €.
Aufstellung der Schenkungen:
Ihr Bruder schenkt Ihrem Sohn 20.000 € → Freibetrag für Schenkungen von Onkel zu Neffe: 20.000 € → steuerfrei
Ihr Bruder schenkt Ihnen 10.000 € zur Weitergabe an Ihren Sohn: Hier sollten Sie allerdings einen entsprechenden Vermerk vermeiden, da das Finanzamt die sog. Kettenschenkung nicht anerkennen würde, wenn der Beschenkte (also Sie) keinen eigenen Entscheidungsspielraum mehr hätte, wie er mit der Schenkung verfahren möchte. Daher sollte ebenso eine sog. Schamfrist (Wartezeit) eingehalten werden, also das Geld nicht direkt überwiesen werden, da hier ebenso das Finanzamt die Kettenschenkung ablehnen könnte. In der Regel sollten Sie zur Einhaltung der Rechtssicherheit ein Jahr warten, bis die nächste Schenkung vollzogen wird.
Falls das Finanzamt dies als direkte Schenkung Ihres Bruders an Ihren Sohn wertet, wären die 10.000 € steuerpflichtig.
Sie schenken Ihrem Sohn 30.000 € zusätzlich → Ihr persönlicher Freibetrag gegenüber Ihrem Sohn beträgt 400.000 €, sodass die gesamte Summe unterhalb dieses Freibetrags bleibt.
Berechnung der Steuerpflicht
Schenkung von Onkel an Neffe: 20.000 € (steuerfrei)
Schenkung von Eltern an Kind: 30.000 € (steuerfrei, da unter 400.000 €)
Falls das Finanzamt die 10.000 € als Kettenschenkung des Onkels an den Neffen wertet: steuerfrei
Ergebnis:
Ihr Sohn A kann keine Schenkungssteuer zahlen, da alle Schenkungen innerhalb der jeweiligen Freibeträge bleiben.
Bitte beachten Sie auch, dass diese Plattform lediglich zu einer ersten rechtlichen Orientierung dient, dass diese Antwort nur eine erste rechtliche Einschätzung darstellt und eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen kann, insbesondere, da auch nur eine geringe Abweichung der Sachverhaltsangaben zu einem anderem Ergebnis führen kann.
Ich hoffe, meine Einschätzung gibt Ihnen eine erste Orientierung.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Fell-Bosenbeck, Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
5. Februar 2025 | 13:17
An welchen Kriterien macht das Finanzamt fest, ob es eine direkte Schenkung und diese dann steuerpflichtig ist....ist es der Ermessensspielraum des Sachbearbeiters?
Einblick auf mein Girokonto hat das Finanzamt ja meines Wissens nicht oder?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
6. Februar 2025 | 13:18
Ja, das hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter und jeweiligen Finanzamt ab. Das kann pauschal vor dem Hintergrund unterschiedlicher Behördenpraxis leider nicht pauschal gesagt werden.
Grundsätzlich nicht, das Finanzamt kann aber unter Umständen die Kontoauszüge anfordern, insbesondere wenn es den Verdacht hat, dass eine Besteuerung umgangen werden soll.
MfG